Umgang mit Asbest in der Praxis

Schritt 1: Die Ermittlung

 

 

Privatpersonen können ermitteln, ob Asbest im Eigenheim verbaut wurde. Dafür ist es jedoch erforderlich, Asbest oder Produkte daraus zu erkennen und dafür zu sorgen, dass nicht bereits durch die Ermittlung Fasern freigesetzt werden können. Dies ist beides natürlich ohne Fachkenntnisse schwierig und unter Umständen sogar gefährlich. Als Privatperson ohne Fachkenntnisse sollten Sie bei Verdacht, dass Asbestprodukte eingebaut sind, einen Experten hinzuziehen. Allerdings sind Sie nicht verpflichtet, Erkundungen durchzuführen (schon gar nicht auf eigenen Faust). Wenn Sie doch selbst erkunden wollen, was nicht verboten ist, sollten Sie sich zum eigenen Schutz (und dem Schutz anderer) vorab genau informieren, bei der Erkundung extrem vorsichtig sein und möglichst Schutzkleidung und mindestens eine FFP2 Maske tragen.

Arbeitgeber müssen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter Erkundungen durchführen und eventuell sogar ein Asbestkataster erstellen (lassen). Auch dies kann nicht ohne Fachkenntnis durchgeführt werden. Insbesondere müssen zur Erstellung eines Katasters nicht nur die Asbestprodukte lokalisiert werden, sondern auch der jeweilige Zustand ermittelt. Arbeitgeber dürfen dies auch nicht auf eigene Faust tun, sondern müssen sachkundige Gutachter hinzuziehen.