Den Durchblick bekommen – und behalten

Bild von Peggy und Marco Lachmann-Anke auf Pixabay
Die Vorschriften im Zusammenhang mit Asbest sind umfangreich und mitunter recht komplex.
Auch wenn die Summe der Rechtsvorschriften anfangs sehr unübersichtlich und unstrukturiert erscheint, steckt doch eine gewisse Logik dahinter. Ungewohnt und vielleicht nervig sind die vielen Querverweise, die man streng genommen lesen muss, damit sich ein Zusammenhang der Rechtslage ergibt. Das bedeutet aber, dass man praktisch mehrere Vorschriften parallel lesen muss und sich den Text aus lauter einzelnen Absätzen selbst zusammensetzten. Andererseits sind Vorschriften aufeinander aufbauend geschrieben und auch so entstanden. Es ist deshalb nicht nötig und auch unmöglich, alle Details in jeder Vorschrift erneut zu wiederholen, nur damit man nicht querlesen muss.
Daraus können aber auch einige Unklarheiten entstehen: Wenn Vorschrift A geändert oder aktualisiert wird, diese sich zum Teil auf Vorschrift B bezieht und Vorschrift B nicht aktualisiert wird, kann es zu widersprüchlichen Aussagen kommen. Nicht einmal diejenigen, die die Vorschriftentexte ausarbeiten, haben immer alle Verweise im Blick… Dass Privatpersonen und Privathaushalte aus vielen Vorschriften ausgenommen sind, teilweise aber dann wieder einige Paragraphen gelten, macht die Sache nicht leichter…
Im Zweifel hilft es, sich auf die Grundidee aller Vorschriften zu besinnen:
Das Ziel ist es, Asbest loszuwerden und die Menschen vor den Gefahren durch Asbest zu schützen. Deshalb ist man immer gut beraten, nicht herauszufinden, was man im Zweifel alles darf, sondern umgekehrt: Wovon man besser die Finger lässt.
Außerdem kann man sich bei Fragen auch immer an die zuständige Behörde wenden, denn die hat am Ende das letzte Wort. Das wären meistens die Landratsämter bzw. die Gewerbeaufsicht.
Der strukturelle Aufbau der Vorschriften
Es gibt Verordnungen und Richtlinien auf EU Ebene sowie Gesetze, Verordnungen und Richtlinien auf nationaler Ebene. Zusätzlich gibts es dort auch noch Technische Regeln, Normen, Handlungsanleitungen – und alle folgen einer bestimmten Hierarchie:
EU Ebene
-
Bild von Pete Linforth auf Pixabay
Verordnungen (rechtsverbindlich): Sie gelten, sobald sie vom EU Parlament verabschiedet und veröffentlicht wurden. Z. B. REACH Verordnung, CLP Verordnung.
- EU-Richtlinien (rechtsverbindlich): Sie gelten zunächst nicht auf nationaler Ebene und müssen in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht “umgewandelt” werden. Die EU gibt jedoch den Zeitrahmen dafür vor (sog. EU-Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie: EG-Rahmenrichtlinie 89/391/EWG).
Nationale Ebene
-
Bild von Pete Linforth auf Pixabay
Gesetze (rechtsverbindlich): Entweder umgesetzte EU Richtlinien oder eigene nationale Gesetze. Sie geben meist nur den Rahmen vor, regeln jedoch eher keine Details. Z.B. Arbeitsschutzgesetz
- Verordnungen (rechtsverbindlich): Häufig anstelle von Gesetzen und meist detallierter als Gesetze, wenn sie sich auf Gesetze beziehen. Z.B. Chemikalienverbotsverordnung, Gefahrstoffverordnung
- Richtlinien und Vorschrifen (bedingt rechtsverbindlich): Handlungs- oder Ausführungsvorschrift einer Institution wie z.B. der Unfallkassen. Unfallkassen sind Versicherungsträger der Arbeitgeber und Berufsverbände. Sie bezahlen nicht freiwillig, sondern nur dann, wenn Arbeitgeber die Versicherungsbedingungen eingehalten haben. Deshalb können die Unfallkassen solche Richtlinien vorgeben. Ähnlich verhält es sich mit den staatlichen Aufsichtsbehörden wie Regierungspräsidien, Gewerbeaufsicht. Insofern sind diese Vorschriften und Richtlinien verbindlich. Z.B. DGUV V1 (sog. Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV, Asbestrichtlinie der Länder)
- Technische Regeln (bedingt rechtsverbindlich): Sie stellen den Stand der Technik dar und regeln die verschiedensten Themenbereiche im Detail. Sie sind rechtsverbindlich, wenn sie in der Rechtsprechung als “aktueller Stand der Technik” herangezogen werden. Herausgegeben werden die Technischen Regeln ebenfalls von Berufsverbänden, Expertengremien und dem Dachverband der Unfallkassen, der DGUV. Z.B. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), Arbeitsstättenregeln (ASR)
- DIN-Normen (Anwendung freiwillig): DIN-Normen werden unter der Leitung des Deutschen Instituts für Normung auf freiwilliger Basis auf Grundlage der Ergebnisse von Wissenschaft, Technik und Erfahrung erarbeitet und enthalten möglichst vereinheitlichte Regeln und Handlungsanleitungen. DIN-Normen sind Empfehlungen und können, müssen aber nicht benutzt werden. Sie bilden in der Regel den sog. Stand der Technik ab. Wenn man davon abweicht, sollte durch einen Sachverständigen geprüft werden, dass die Abweichung ebenfalls Arbeitsschutzvorschriften erfüllt.
Als Faustregel gilt: Die Rechtsverbindlichkeit nimmt von oben nach unten ab, die Detailtreue nimmt hingegen zu.
Um auf dieser Seite eine gewisse Struktur abzubilden, sind die Gesetze und Vorschriften nach deren Zielsetzung geordnet:
- Asbestverbot (Verbot der Herstellung, Verwendung, Inverkehrbringen von Asbest und Produkten daraus)
- Schutz vor arbeitsbedingten Erkrankungen durch Asbest (Arbeitsschutz)
- Sicherer Umgang mit Asbest (Abbruch, Sanierung und Instandhaltung)
- Sachgerechte Entsorgung von Asbest
- Konsequenzen bei Verstößen – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten
Anhand dieser Gruppen ergibt sich bereits, welche Vorschriften für welche Interessensgruppen wichtig sind.