Entsorgung von Asbest

LAGA 23 aufgebohrt

Rechtliche Grundlage für die Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen ist die Vollzugshilfe zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen der LAGA. LAGA ist die Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft Abfall. Mit Asbest befasst sich konkret die Mitteilung der LAGA Nr. 23 vom 29.11.2022.

Mit der Richtlinie 83/477/EWG und deren Änderung durch die Richtlinie 2003/18/EG wurde ab 2005 die Herstellung, Verwendung und das Inverkehrbringen von Asbest und asbesthaltigen Erzeugnissen in ganz Europa verboten.

Diese drei Begriffe sind entscheidend, um besser zu verstehen, wie Asbest nun entsorgt werden darf und muss.

Inverkehrbringen

Nach der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) ist das Inverkehrbringen von Asbest bis auf wenige Ausnahmen verboten. Dies deckt sich somit mit REACH. Nach §1 Abs. 2 (2) der ChemVerbotsV ist eine solche Ausnahme des Verbots die Abfallentsorgung. Denn um Abfall loszuwerden, muss man ihn irgendwo hinbringen – hoffentlich in einen Entsogungsbetrieb oder auf eine spezielle Deponie! Und diese Überführung ist ein Inverkehrbringen! Das muss also erlaubt sein.

Nun steht in der LAGA 23, dass Abfallentsorgung sowohl die “ordnungsgemäße und schadlose Abfallverwertung” als auch “die gemeinwohlverträgliche Abfallbeseitigung” bedeutet.

Beseitigung des Schadstoffpotentials durch Verwertung

Asbestdichtung © Ulf Bastel – Lizenz CC0: Die Dichtung kann entfernt und gesondert entsorgt werden. Der Rest gilt dann nicht mehr als asbesthaltiger Abfall.

Moment mal… Abfallverwertung? Die Verwertung von Abfall bedeutet doch, dass man irgendwas damit macht, Trennung, Recycling, Aufarbeitung, etc… Aber dies verstößt doch gegen das Verwendungsverbot. Ist die Verwertung denn keine Verwendung? Doch, aber auch für die Verwertung gibt es eine Ausnahme, nämlich die, wenn innovative Technik eingesetzt wird. Was genau man unter innovativer Technik versteht, ist hingegen nicht erklärt…

Hier wird es in der Tat etwas kompliziert – und das ist der Grund, weshalb man bei all den Informationen und Vorschriften zum Umgang mit Asbest kaum noch durchblickt…

Betrachten wir die Sache also mal mit etwas Abstand: Das allgemeine Ziel bei der ganzen Asbest-Geschichte ist es doch, das Asbest nicht nur loszuwerden, sondern idealerweise so unschädlich zu machen, dass keine Gefahr mehr davon ausgeht!

Asbest verbrennen

Tatsächlich kann man Asbest unschädlich machen, indem man es verbrennt! Richtig gelesen! Das geht, obwohl Asbest als feuerfest gilt. Asbest gibt aber oberhalb von Temperaturen von ca. 800°C auf. Im Kapitel über die Mineralogie haben Sie vielleicht noch in Erinnerung, dass die Minerale Wasser bzw. Hydroxyl-Gruppen (OH-Gruppen) haben. Die werden bei hohen Temperaturen zerstört, die Bindungen werden aufgebrochen. Heraus kommt ein anderes Mineral, nämlich das, aus dem Asbest urprünglich entstanden ist: Olivin.

Wir kehren den Entstehungsprozess einfach um: Während bei der Entstehung von Asbest aus Olivin Energie frei wird (Sie erinnern sich: Olivin liebt hohe Temperaturen und hohen Druck), muss man auf dem “Rückweg” wieder Energie zuführen.

Und das geht in speziellen Öfen mit “innovativer Technik“, beispielsweise in Drehrohröfen zur Zementherstellung, die Temperaturen bis 1100°C zur Herstellung von “gebranntem Kalk – CaO” erreichen. Insofern haben wir tatsächlich eine Verwertung mit gleichzeitigem Unschädlich-machen des Gefahrstoffes Asbest.

Zusätzlich ist ein weiteres Ziel der LAGA-Vorschrift, durch die Verwertung mit innovativer Technik Asbest soweit wie möglich von allem anderen ungefährlichen Abfall zu trennen. Erstens erhält man weniger asbesthaltigen Abfall und zweitens können die übrigen ungefährlichen Bestandteile einer normalen Entsorgung oder sogar Wiederverwendung zugeführt werden. Dies ist nachhaltig! Das Ziel ist also die Verwertung einzelner Gerätebestandteile (soweit möglich).

Verwertung ist

  • Trennung in Asbest und Nicht-Asbest
  • Verbrennung des Asbests

Die Verwertung von asbesthaltigen Abfällen dient also allein dem Zweck, auf möglichst nachhaltige Weise das Schadstoffpotential von Asbest dauerhaft zu beseitigen.

Beseitigung des Schadstoffpotentials durch Deponieren

Ist die Verwertung nicht möglich, weil sich z. B. der Abfall nicht mehr trennen lässt (Bauschutt, Spachtelmmasse, Kleber, etc.), bleibt entweder nur das Verbrennen oder die sichere Entsorgung auf der Deponie. Und zwar so, dass keine Asbestfasern mehr in die Umgebungsluft gelangen können.