Einen Experten hinzuziehen
In den meisten Fällen ist Asbest tatsächlich ungefährlich, solange man sich daran nicht zu schaffen macht. Deshalb gilt auch laut REACH-Verordnung das “Anfassverbot”. Solange die asbesthaltigen Teile in Ordnung sind und ihren ursprünglichen Zweck erfüllen, unterliegen sie einem gewissen Bestandsschutz (Nutzungsdauer). Allerdings sollten Sie veraltete Geräte (Backöfen, Lötkolben, Haartrockner, etc.) entsorgen. Aber auch hier gilt:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Asbest darin enthalten ist, fragen Sie auf jeden Fall einen Experten, denn Sie dürfen asbesthaltige Abfälle nicht einfach in den Müll werfen oder nicht gekennzeichnete Asbestabfälle zum Recyclinghof bringen, auch das wäre im Zweifel strafbar. Dennoch können Sie sich bei den Recycling-Experten informieren.
Falls es sich nicht vermeiden lässt, dass Sie Asbest “anfassen” müssen, z. B. wegen umfassender Sanierungsarbeiten am Haus, ziehen Sie immer einen Experten hinzu. Besser, Sie geben ein paar hundert Euro für einen Sachverständigen aus, als mehrere 1000 Euro Strafe für rechtswidriges Verhalten.
Warum ein Sachverständiger?
Er kann beurteilen, ob und wo Asbest eingebaut ist und wie man damit umgehen kann oder auch muss. Im Idealfall kann das Asbest an Ort und Stelle bleiben. Eventuell können kleinere Sanierungsmaßnahmen Abhilfe schaffen, ohne dass ein Abbruch notwendig ist. Sachverständige können im Zweifel beurteilen, ob eine Entnahme von Proben zur Analyse und zum Nachweis von Asbest erforderlich ist. Im Zweifel haftet der Sachverständige für seine Aussagen und Gutachten.