Entsorgung von Asbest

Entsorgungskonzepte und Abfallschlüssel

Gerissene Asbest-Big-Bag © Heiko Hofmann CC-BY-SA 4.0

Damit die Entsorger mit dem ganzen Abfall überhaupt sicher umgehen können (die dort beschäftigten Personen müssen ja schließlich auch geschützt sein), müssen die Abfälle mit Asbest entsprechend verpackt und gekennzeichnet sein und mit dem oben erwähnten Abfallschlüssel versehen werden. Denn nur mit diesem Schlüssel lässt sich erkennen, was man mit dem Abfall anfangen kann: Trennung und Verbrennung oder gleich auf die Deponie. Diese Angaben und Vorsichtsmaßnahmen muss derjenige erbringen, der die Abfälle loswerden will bzw. bei dem sie anfallen.

Tabelle der Abfallschlüssel nach LAGA 23

Abfallschlüssel Abfallbezeichnung nach AVV
06 07 01* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung1
10 13 09* asbesthaltige Abfälle aus der Herstellung von Asbestzement1
15 01 11* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerte Druckbehältnisse
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind.
16 01 11* asbesthaltige Bremsbeläge
16 02 12* Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
16 02 15* aus gebrauchten Geräten entfernte gefährliche Bestandteile2
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe

1Entfällt, da in Deutschland die Herstellung und Verarbeitung von Asbest verboten ist.
2mit Anmerkung „asbesthaltig“

Tabelle mit Beispielen, Abfallbehandlung und Entsorgungshinweisen

Die folgende Tabelle (Auszug aus der Laga 23) bezieht sich auf de einzelnen Abfallschlüssel und beinhaltet nahezu alle Kategorien asbesthaltiger Bauteile, den Umgang damit und wie man sie richtig entsorgt. Die Entsorgungshinweise und Rechtsvorschriften zu asbesthaltigem Abfall sind für alle Personen verbindlich.

(Auszug aus LAGA 23)

Fest gebundene, überwiegend anorganische asbesthaltige Abfälle

Art des Abfalls/Abfallschlüssel Abfälle (Beispiele) Behandlung / Beförderung (Beispiele) Entsorgungshinweise
17 06 05* asbesthaltige Baustoffe
Asbestzementerzeugnisse
  • großformatige Platten, eben oder gewellt
  • kleinformatige Fassaden und Dachplatten
  • Asbestzementbruchstücke
  • Gebrauchsartikel wie Pflanzschalen, Ascher, Blumenkästen
  • Rohre aus dem Hochund Tiefbau
Stapelbare Platten mit entspanntem Wasser befeuchten oder mit Faserbindemittel besprühen, palettieren.

Plattenstapel in einlagige Folie einschlagen oder in Big-Bags bzw. Platten-Big-Bags verpacken.

Plattenstapel sichern; nicht stapelbaren Bruch in geeigneten verschließbaren Behältnissen (z. B. ausreichend festen Kunststoffsäcken wie Big-Bags) sammeln.

Rohre und Schächte aus dem Tiefbau in geeigneter Weise für die Ablagerung vorbereiten (vorsichtig zerkleinern, siehe auch TRGS 519 Nr. 16.2Abs. 6);weitere Behandlung und Verpackung wie oben.

Fest gebundene oder verfestigte asbesthaltige Abfälle können nach § 6 Abs. 3i. V. m. Anhang 5 Nr. 4 Ziff. 2 und 3 DepV in einem gesonderten Teilabschnitt eines Deponieabschnittes oder in einem eigenen Deponieabschnitt der Klasse I, II oder III abgelagert werden.

Abfälle nicht abkippen; Säcke nicht werfen oder schütten; Absetzmulden sind nur in Verbindung mit Big-Bags mit tragfähigen Lastaufnahmemitteln verwendbar; Annahme von Kleinmengen an speziellen Annahmestellen.

sonstige asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle
  • (Industrie-) Estriche
  • Straßenaufbruch aus Kreuzungen
  • Asphaltdichtungen (Wasserbau)
  • Fugenkitte(z. B. Morinol)
Abfälle in geeigneten verschließbaren Behältnissen (z. B. ausreichend festen Kunststoffsäcken wie Big-Bags) sammeln. Ablagerung auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)

Schwach gebundene asbesthaltige Abfälle

Art des Abfalls/Abfallschlüssel Abfälle (Beispiele) Behandlung / Beförderung (Beispiele) Entsorgungshinweise
17 06 01* Dämmmaterial, das Asbest enthält
Spritzasbest
  • Spritzasbest aus der Gebäude und Anlagensanierung
Verfestigung vorzugsweise am Anfallort mit hydraulischen oder anderen geeigneten Bindemitteln und in einlagige Folie einschlagen.

Ggf. Behandlung mit Verfahren zur Faserzerstörung.

Beförderung zur Behandlungsanlage im Saugfahrzeug oder verpackt in bauartgeprüften Verpackungen nach GGVSEB

Ablagerung auf Deponien (siehe oben) bzw. nach Faserzerstörung Entsorgung als asbestfreier Abfall
Asbesthaltige Stäube, Asbeststäube
  • Stäube aus Filteranlagen
  • Schwach gebundene asbesthaltige Materialien aus Geräten und Bauteilen
Verfestigung vorzugsweise am Anfallort mit hydraulischen oder anderen geeigneten Bindemitteln und in einlagige Folie einschlagen.

Ggf. Behandlung mit Verfahren zur Faserzerstörung.

Beförderung zur Behandlungsanlage im Saugfahrzeug oder verpackt in bauartgeprüften Verpackungen nach GGVSEB.

Ablagerung auf Deponien (siehe oben) bzw. nach Faserzerstörung Entsorgung als asbestfreier Abfall
Asbesthaltige Textilien und Filtermaterialien sowie sonstige schwach gebundene asbesthaltige Abfälle
  • Schnüre, Bänder,
  • Schläuche, Gewebe,
  • Hitzeschutzkleidung
  • Asbestplatten, Dichtungen
  • Asbestpappen, Asbestpapiere
Ggf. anfeuchten bzw. Oberflächenbehandlung (Faserbindemittel o. ä.)

In bauartgeprüften Verpackungen nach GGVSEB sammeln und befördern.

Ablagerung auf Deponien (siehe oben)
Asbesthaltige bauchemische Produkte
  • Flächenkitte
  • Spachtel- und Vergussmassen
  • Dichtungsmassen
  • Formmassen
  • Klebstoffe
  • Farben
Ggf. anfeuchten bzw. Oberflächenbehandlung (Faserbindemittel o. ä.)

In bauartgeprüften Verpackungen nach GGVSEB sammeln und befördern.

Ablagerung auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*).

Bei erhöhtem Organikgehalt Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.

Sonstige asbesthaltige Abfälle mit überwiegend organischem Anteil
  • Fußbodenbeläge (Floor-Flex)
  • säurebeständige Behälter
  • Dachpappen
Ggf. anfeuchten bzw. Oberflächenbehandlung (Faserbindemittel o. ä.)

In bauartgeprüften Verpackungen nach GGVSEB sammeln und befördern.

Ablagerung auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*).

Bei erhöhtem Organikgehalt Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.

17 06 05* asbesthaltige Baustoffe
Asbesthaltige Leichtbau-, Feuerschutz und Brandschutzplatten
  • Sokalit Leichtbauplatte
  • Neptunit Feuerschutz und Leichtbauplatte
  • Baufatherm Brandschutzplatte
  • Promabest Brandschutzplatte
Oberflächenbehandlung (Restfaserbindemittel o. ä.) von Plattenoberflächen und Bruchkanten, ggf. zusätzlich Kantenschutz anbringen und mit Folie umkleiden.

Nach Behandlung Platten in nach GGVSEB bauartgeprüften Platten-Big-Bags palettieren, nicht stapelbaren Bruch in bauartgeprüften Verpackungen nach GGVSEB(z. B. Big-Bags) sammeln und befördern.

Ablagerung auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)

Asbesthaltige Geräte und Bauteile

Art des Abfalls/Abfallschlüssel Abfälle (Beispiele) Behandlung / Beförderung (Beispiele) Entsorgungshinweise
06 07 01* asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
Asbesthaltige Abfälle aus der Elektrolyse
  • Filter, Diaphragmen (nur noch bei Chloralkalielektrolyse)
Ggf. anfeuchten bzw. Oberflächenbehandlung (Faserbindemittel o. ä.)

In bauartgeprüften Verpackungen nach GGVSEB sammeln und befördern.

Ablagerung auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)
15 01 11* Verpackungen aus Metall, die eine gefährliche feste poröse Matrix (z. B. Asbest) enthalten, einschließlich geleerte Druckbehältnisse
Asbesthaltige Verpackungen für Gase und Flüssigkeiten
  • Spraydosen
  • Acetylen-Druckgasflaschen
  • nicht entleerte Fassgebinde
Soweit wirtschaftlich vertretbar, Ausbau asbesthaltiger Materialien in zugelassenen Anlagen, ggf. auch am Aufstellungsort

Asbestbehaftete Bauteile sind zu reinigen.

Behandlung ausgebauter asbesthaltiger Materialien entsprechend Abfallschlüssel 17 06 01*

Bauteile in Abhängigkeit von der erzielten Reinigungsleistung der Verwertung oder der Beseitigung zuführen.

Ablagerung asbesthaltiger Materialien auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)

16 01 11* asbesthaltige Bremsbeläge
Asbesthaltige Reibbeläge
  • Bremsbeläge für Fahrzeuge und Industrieanwendungen
  • Kupplungsbeläge
Oberflächenbehandlung (Faserbindemittel o. ä.) oder mit entspanntem Wasser befeuchten und Verpackung in geeigneten verschließbaren Behältnissen (z. B. ausreichend festen Kunststoffsäcken wie Big-Bags).

Beförderung mindestens in bedeckten Fahrzeugen oder in Containern

Ladung gegen Verrutschen sichern.

Ablagerung auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)
16 02 12* Gebrauchte Geräte, die freies Asbest enthalten
  • Elektro-Speicherheizgeräte
  • Elektr. Schaltereinrichtungen
  • Heizkessel
  • Trocken-, Härte- und Glühöfen
  • Kleingeräte
Ausbau asbesthaltiger Materialien in zugelassenen Zerlegungsanlagen, ggf. auch am Aufstellungsort. Asbestbehaftete Bauteile sind zu reinigen.

Geräte für die Beförderung zur Zerlegungsanlage staubdicht verpacken, falls erforderlich (z. B. Abkleben von Lüftungsöffnungen bei Elektro-Speicherheizgeräten)

Behandlung ausgebauter asbesthaltiger Materialien entsprechend Abfallschlüssel 17 06 01*

Beförderung mindestens in bedeckten Fahrzeugen oder in Containern, Ladung gegen Verrutschen sichern.

Bauteile in Abhängigkeit von der erzielten Reinigungsleistung der Verwertung oder der Beseitigung zuführen.

Ablagerung asbesthaltiger Materialien auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)

Annahme von Kleingeräten (Haartrockner, Toaster usw.) an spezielle Annahmestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

17 06 05* Asbesthaltige Baustoffe
  • Brandschutzklappen
  • Brandschutztüren und –tore
  • Rohrflansche
  • Rohrventile
Soweit wirtschaftlich vertretbar, Ausbau asbesthaltiger Materialien in zugelassenen Anlagen, ggf. auch am Aufstellungsort

Asbestbehaftete Bauteile sind zu reinigen.

Bauteile für die Beförderung zur Zerlegungsanlage staubdicht verpacken, falls erforderlich.

Behandlung ausgebauter asbesthaltiger Materialien entsprechend Abfallschlüssel 17 06 01*

Bauteile in Abhängigkeit von der erzielten Reinigungsleistung der Verwertung oder der Beseitigung zuführen.

Ablagerung asbesthaltiger Materialien auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)

Abfälle aus der Asbestverarbeitung

Art des Abfalls/Abfallschlüssel Abfälle (Beispiele) Behandlung / Beförderung (Beispiele) Entsorgungshinweise
06 13 04* Abfälle aus der Asbestverarbeitung
bei ASI-Arbeiten anfallende Schlämme und sonstige Abfälle aus (stillgelegten) Standorten und Anlagen zur Verarbeitung von Asbestzement wie bei 17 06 01* Ablagerung auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*).

Bei erhöhtem Organikgehalt Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.

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Sonstige Abfälle aus der Asbestsanierung

Art des Abfalls/Abfallschlüssel Abfälle (Beispiele) Behandlung / Beförderung (Beispiele) Entsorgungshinweise
15 02 02* Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
Kleidung, Schutzanzüge Arbeitsschutzkleidung Wenn Reinigung nicht möglich Ablagerung asbesthaltiger Materialien auf Deponien (siehe oben bei AS 17 06 05*)

Wegen erhöhtem Organikgehalt Zustimmung der zuständigen Behörde einholen.

15 02 03 Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a. n. g.), Wischtücher und Schutzkleidung, mit Ausnahme derjenigen, die unter 15 02 02 fallen
Gereinigte Kleidung Arbeitsschutzkleidung Reinigung z. B. absaugen mit bauartgeprüftem Industriestaubsauger der Staubklasse H.

Glatte Flächen feucht abwischen mit dem Ziel der Weiterverwendung oder Entsorgung als asbestfreier Abfall.

Vorzugsweise thermische Behandlung.
19 12 08 Textilien
Gereinigte Teppiche, Möbel etc.
  • Teppichböden,
  • Textilien
Reinigung z. B. absaugen mit bauartgeprüftem Industriestaubsauger der Staubklasse H.

Glatte Flächen feucht abwischen mit dem Ziel der Weiterverwendung oder Entsorgung als asbestfreier Abfall.

Vorzugsweise thermische Behandlung.
19 12 04 Kunststoff und Gummi
Gereinigte Folien
  • Abdeckfolien,
  • Absperrfolien aus dem SW-Bereich
Reinigung z. B. absaugen mit bauartgeprüftem Industriestaubsauger der Staubklasse H

Glatte Flächen feucht abwischen mit dem Ziel der Weiterverwendung oder Entsorgung als asbestfreier Abfall.

Vorzugsweise thermische Behandlung.
20 03 01 Gemischte Siedlungsabfälle
  • Konstruktionsteile,
  • Befestigungsmittel,
  • Kleinteile
Reinigung z. B. absaugen mit bauartgeprüftem Industriestaubsauger der Staubklasse H

Glatte Flächen feucht abwischen mit dem Ziel der Weiterverwendung oder Entsorgung als asbestfreier Abfall.

Vorzugsweise thermische Behandlung.

Die ausführliche und vollständige Liste finden Sie in der LAGA 23, Anhang 1