Die Bewertung der Dringlichkeit einer Asbestsanierung ist für Privathaushalte weniger interessant, zumindest aus rechtlicher Sicht, denn das Ergebnis ist nicht bindend, sondern rein informativ.
Dafür ist sie für alle anderen Bereiche umso wichtiger: Für alle altershalber in Frage kommenden öffentliche Gebäude müssen deren Eigentümer*innen – bzw. je nach Rechtsform – die Besitzer*innen regelmäßig ein Asbestkataster erstellen und darin die Sanierungsdringlichkeit aller Asbestprodukte oder Bauteile, die Asbest enthalten, nach Asbestrichtlinie bewerten. Das Ergebnis muss dokumentiert werden und ist bindend.
Online Bewertung der Sanierungsdringlichkeit
Mit dem nachfolgenden Tool können Sie online die Bewertung Ihrer Produkte durchführen. Falls Sie einige Frgen nicht beantworten können, gehen Sie “sicherheitshalber” vom problematischeren Fall aus.
Die Regeln
Die Bewertung erfolgt durch Beantwortung von Fragen nach einem Punktesystem. Die Fragen sind in Gruppen eingeteilt. Je Gruppe muss mindestens eine Frage beantwortet werden. Wenn mehrere Antworten möglich sind, zählt die mit der höchsten Punktzahl. Am Ende werden alle Punkte addiert und die Sanierungsdringlichkeit wird angezeigt.
Die 3 Dringlichkeitsstufen
Die Bewertung* ergibt im Ergebnis drei sogenannte Dringlichkeitsstufen für die Sanierung:
Dringlichkeitsstufe I
Sanierung unverzüglich erforderlich
Dringlichkeitsstufe II
Neubewertung mittelfristig erforderlich. Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens zwei Jahren erneut zu bewerten.
Dringlichkeitsstufe III
Neubewertung langfristig erforderlich. Verwendungen mit dieser Bewertung sind in Abständen von höchstens fünf Jahren erneut zu bewerten.
Alle wichtigen Details zur Asbestrichtlinie und zur Bewertung finden Sie hier.
*Gilt nicht für Privathaushalte