Vorsicht!

In allen Gebäuden, die in Deutschland vor 1993 gebaut wurden, ist wahrscheinlich in der einen oder anderen Form Asbest verwendet worden. Arbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen ist in Deutschland streng geregelt und sollte nur von geschultem Fachpersonal durchgeführt werden.

Verbotszeichen “STOP – Kein Zutritt” P006 nach DIN 4844 – Zusatz “Asbestfasern”

Egal, ob Sie als Privatperson Renovierungen oder Umbau des Eigenheims planen oder sich eine Immobilie anschaffen wollen, die bereits ein paar Jahre auf dem Buckel hat, oder ob Sie als Handwerker*in mit Renovierungsarbeiten beauftragt wurden: Klären Sie unbedingt vor Aufnahme von Arbeiten ab, ob mit Asbest gerechnet werden muss und beachten Sie:

Falls Sie nicht über die entsprechende Sachkunde (Handwerker) oder wenigstens einschlägige Kenntnisse (Privatpersonen) verfügen:
Führen Sie selbst keine Arbeiten an oder mit Asbest oder asbesthaltigen Erzeugnissen durch und holen Sie im Zweifel Experten hinzu – schreiben Sie mir eine Nachricht!

Das bedeutet salopp gesagt: Hände weg, solange nicht sichergestellt ist, dass durch die Arbeiten kein Asbest freigesetzt werden kann. Die Freisetzung von Asbest (beabsichtigt oder nicht) kann unter Umständen unangenehme gesundheitliche und rechtliche Konsequenzen, insbesondere für Handwerker, nach sich ziehen!

Auf dieser Webseite erfahren Sie alles, was Sie über Asbest wissen sollten oder müssen,

denn die Wahrscheinlichkeit, dass Sie nahezu täglich mit irgendeiner Form davon oder mit einem Produkt, das Asbest enthält, zu tun haben, ist recht hoch:

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