AGB

Beratungsleistungen

Zustandekommen des Beratungsvertrages

Der Beratungsvertag kommt durch Ihr Vertragsangebot / Ihre schriftliche oder telefonische Anfrage und die Annahme des Auftrags durch Asbest-Beratung zustande. Die Auftragsannahme erfolgt entweder schriftlich, telefonisch oder durch die Bearbeitung des Auftrags. Unaufgefordert eingesendete Fotos, Berichte und andere Dokumente wird als Auftrag (und nicht als Anfrage) gewertet.

In welchen Fällen ich Sie beraten kann

Ich berate Sie, sofern das möglich ist und sofern ich das kann. Wenn ich Ihnen nicht weiterhelfen kann, erfahren sie das von mir im Voraus!

Für eine Beratung brauche ich konkrete Informationen von Ihnen. Dazu gehören Angaben zu Asbestvorkommen, Produkten, räumlicher Situation und Angaben über vorliegende Berichte, Gutachten oder Messungen. Nur bei konkreten und detaillierten Angaben sind Aussagen über eine mögliche Exposition, ein damit verbundenes Risiko und geeignete Maßnahmen (auch zur Prävention) möglich. Ich kann Ihnen sagen, wo und wann Sie mit Asbestprodukten rechnen sollten und wie man sich bei Asbestverdacht oder auch beim konkreten Umgang mit Asbest richtig verhält und welche Maßnahmen (auch zur Prävention) sinnvoll sind.

Beratung bei Angst vor Asbest

Ich berate Sie auch bei Angst vor Asbest. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass ich zwar Doktor (der Naturwissschaften) bin, aber kein Arzt und auch kein Psychologe. Mein Beratungsansatz ist wissenschaftlich, analytisch und sachlich.

Seien Sie selbstkritisch: Vielleicht haben Sie bereits im Internet sehr viel gelesen und recherchiert. Häufig führt das Überangebot an verschiedenen Informationen dazu, dass man selektiv nur noch die Informationen wahrnimmt oder glaubt, die in die eigene Story passen. So wird die eigene Wahrnehmung automatisch plausibel, obwohl vielleicht gar kein Anlass dazu besteht. Bitte hinterfragen Sie das Informationsangebot im Internet (hinterfragen Sie auch die Informationen auf dieser Seite) konsequent und seien Sie dabei auch selbstkrtitisch.

Wenn aufgrund (zu) vieler Informationen im Netz und daraus entstandener Angst ein Asbestvorkommen nur vermutet wird und keine konkreten Anhaltspunkte zu einem Asbestvorkommen oder einer Asbestexposition vorliegen – und wenn es um die reine Angst vor Asbest geht, ist eine Beratung sehr schwierig. Ich kann Sie mit sachlichen Argumenten auf naturwissenschaftlicher Grundlage beraten. Wenn Sie eine Angststörung bei sich vermuten, ohne zu wissen, ob Sie überhaupt Kontakt mit Asbest hatten, empfehle ich, einen Experten zu kontaktieren, der sich mit Angst auskennt (z.B. Psychologe).

Was ich ungern anbieten möchte

Spekulative Fragen wie z.B. “wie hoch wäre ein Risiko, wenn Asbest da wäre?” kann und möchte ich nicht beantworten. Das wäre ein unseriöses Ratespiel! Ich kann Ihnen erläutern, was Asbest ist, was es “kann” und auch, was es nicht “kann”.

Wenn keine konkreten Angaben zu Asbestprodukten oder Vorkommen vorliegen, wie z.B. Messergebnisse bzw. Berichte oder wenigstens konkrete Verdachtsmomente, dann sind Aussagen über eine Exposition oder ein mögliches Risiko praktisch nicht möglich und spekulativ. “Was wäre wenn” – Szenarien halte ich für kontraproduktiv, denn diese können erfahrungsgemäß Ängste eher verstärken als beseitigen.

Dies betrifft auch viele Monate oder Jahre zurückliegende Ereignisse und Situationen (wie z. B. Baumaßnahmen), sind ebenso schwer zu beurteilen. In vielen Fällen ist eine nachträgliche Probennahme nicht mehr möglich oder würde unbrauchbare Ergebnisse liefern.

Was ich nicht anbieten kann

Vorhersagen zu einem Krebsrisiko sind generell nicht möglich. Der Begriff Risiko basiert in diesem Kontext ausschließlich auf einer mathematischen Wahrscheinlichkeit. Der Expositions-Risiko-Rechner ist ein rein mathematisches Modell auf Grundlage der Schriften TRGS 910 sowie “Faserjahre” der DGUV.

Andere Bauschadstoffe: Wenn es um Bauschadstoffe allgemein geht, wie zum Beispiel Schimmelbefall, PCB, PCP, VOC, etc. wenden Sie sich bitte an Experten für diese Bauschadstoffe.

Betreuung von Großprojekten: Außerdem übernehme ich keine Betreuung von Großprojekten wie Abriss von Gebäuden und Sanierungsplanungen.

Kostenschätzung

Auf Wunsch kann ich die voraussichtlichen Kosten für eine Beratung / Stellungnahme zu Ihrer Fragestellung vorab schätzen. Innerhalb dieser Kostenschätzung können weder Details geklärt, noch Dokumente, Analyseberichte oder Fotos beurteilt und konkret bewertet und beantwortet werden. Ein Anspruch auf eine kostenlose Beratung besteht prinzipiell nicht.

Bitte formulieren Sie Ihre Situation so präzise und so kurz wie möglich und machen Sie Angaben zu Asbestvorkommen oder vorliegenden Analyseergebnissen, so dass keine Rückfragen erforderlich sind. Verwenden Sie hierfür das Kontaktformular.

Beratungskosten

Grundsätzlich berechne ich die Zeit, die ich mir für Ihre Fragestellung nehme. Dazu gehört auch die nötige Vorbereitungszeit. Diese fällt insbesondere an, wenn Sie mir sehr lange Schilderungen Ihrer Situation zusenden, eine Bildergalerie, Laborberichte oder andere Dokumente zur Prüfung und Beurteilung. Ich sehe mir alles gewissenhaft und gründlich an, um die Beratung auf dem Sachverhalt und Ihren Fragen aufzubauen.

Je nachdem, wie viel Sie mir zusenden und wie lange Ihre Schilderung ausfällt, werde ich die Zeit, die ich dafür benötige, auch berechnen.

Oft ist es besser, sich bei der Schilderung der Situation kurz zu fassen und Fotos und Berichte nach Vereinbarung zuzusenden.

Mein Stundensatz beträgt 120,- EUR. Der Grundpreis ist 60,- EUR für die ersten 30 Minuten. Danach berechne ich weitere 30,- EUR je angefangene 15 Minuten. Dies bezieht sich sowohl auf Gespräche wie auch auf Schriftverkehr per E-Mail sowie schriftliche Dokumente wie Stellungnahmen, Berichte und Gutachten.

Bewertung von Laborberichten

Wenn Sie mir Laborberichte / Analyseberichte zusenden, verstehe ich dies als Auftrag, diese anzusehen und zu beurteilen. Das Ergebnis von Laborberichten bildet in vielen Fällen die Grundlage für die Einschätzung der Gesamtsituation. Leider sind die Berichte für Sie als Laien meist nicht einfach zu verstehen. Manchmal sind sie fehlerhaft oder sogar falsch. Für die Beurteilung solcher Berichte nehme ich mir viel Zeit und arbeite mit größter Sorgfalt.

Recherche asbesthaltiger Produkte

Müssen Produkte recherchiert werden, insb. alte Elektrogeräte, wird nach Dauer des Aufwandes abgerechnet. Dafür ist meist die Kontaktaufnahme mit Herstellern nötig und falls diese nicht mehr auffindbar sind, eine detaillierte Internet- oder Archivrecherche (z.B.Patentamt). Voraussetzung sind auf dem Produkt erkennbare Herstellerangaben laut Typenschhild, die das Produkt eindeutig identifizieren. Ohne diese Angaben ist eine solche Recherche zwecklos. Das Honorar wird auch bei erfolgloser Suche fällig.

Kostenpflichtige Online-Inhalte

Alle Online Inhalte wurden mit größter Sorgfalt und dem aktuellen “Stand der Technik” erstellt. Sie werden nach Möglichkeit und bestem Wissen aktuell gehalten. Dennoch ist es immer möglich, dass sich Rechtsvorschriften “spontan” ändern und diese Änderungen dann erst mit einer gewissen Verzögerung einfließen.

Das gilt auch für die gebuchten Übungsfragen und Vorbereitungskurse für die offizielle und staatlich anerkannte Sachkunde nach TRGS 519.

Die Vorbereitungskurse umfassen derzeit bis zu rund 100 Kapitel und der Fragenkatalog rund 600 Fragen zu allen im Sachkundekurs relevanten Fragen. Das ist sehr viel Text und wie bei jedem “natürlichen” Autor kann sich der Fehlerteufel einschleichen. Tippfehler sind daher leider nicht ganz auszuschließen und aus technischen Gründen kann auch gelegentlich eine Antwort als falsch beurteilt werden, obwohl sie richtig ist und umgekehrt. Da genügt manchmal ein falsch gesetztes Häkchen in der Software hinter den Quizzes. Falls Sie Fehler bemerken, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich werde diese schnellstmöglich berichtigen.

Es gibt keine offiziellen Fragekataloge zu den Sachkundekursen und Prüfungen. Diese Prüfungsfragen werden von jedem Lehrgangsträger selbst ausgedacht und zusammen mit dem Kursmaterial dem Antrag auf Anerkennung als Lehrgangsträger bei den Regierungspräsidien eingereicht und dort geprüft. Deshalb ist es sehr wahrscheinlich bzw. sicher, dass die Prüfungsfragen in Ihrer “echten” Sachkundeprüfung im Präsenzkurs anders lauten.

Inhaltlich decken meine Übungsfragen aber das gesamte Spektrum an Themen für Ihre bestmögliche Vorbereitung für die Sachkundeprüfung ab! Mit meinen Übungsfragen können Sie sich optimal vorbereiten!

Ein Anspruch auf gleichlautende Übungsfragen wie in der tatsächlichen Sachkundeprüfung besteht daher Ihrerseits nicht! Es besteht außerdem kein Anspruch, dass die hier angebotenen Übungsfragen und Vorbereitungskurse zu Ihrem Erfolg führen!

Ihr Erfolg hängt von Ihnen selbst ab und wie gut und intensiv Sie sich vorbereiten. Ich liefere Ihnen das “Werkzeug”. Benutzen müssen Sie es selbst!

Bereitstellung der Inhalte und Inkrafttreten des Vertrags

Die online gebuchten Inhalte wie z.B. Asbest-Quizzes, TRGS 519 Übungsfragen und Vorbereitungskurse stehen Ihnen sofort nach Anmeldung und Buchung des entsprechenden Paketes und ggf. Bezahlung über PayPal für eine begrenzte Zeit zur Verfügung. Eine Rückgabe oder Stornierung gegen Rückerstattung des gezahlten Betrages ist daher ausgeschlossen.

Bei Technischen Problemen: Falls trotz Buchung und erfolgter Bezahlung technische Probleme auftreten, müssen Sie dies innerhalb von 24 Stunden über das Kontaktformular an Asbest-Beratung melden. Falls sich das Problem nicht innerhalb von 24 Stunden lösen lässt und Sie keinen Zugriff auf die von Ihnen gebuchten Inhalte erhalten, wird der bezahlte Betrag ohne Abzüge zurückerstattet.

Mehrfach gebuchte Angebote: Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich, mehrere Angebote gleichzeitig zu buchen. Falls Sie eine  Buchung ändern oder ein neues Schulungsangebot während der Laufzeit eines bereits gebuchten Angebotes auswählen, wird das zuvor gebuchte Angebot ohne Erstattung des gezahlten Betrages vor Ablauf der Buchungsdauer storniert. Wählen Sie daher bitte nur dann ein neues Angebot aus, wenn Sie das wirklich wollen. Wenn Sie sich dazu entschließen, vor Ablauf eines Angebotes ein neues zu buchen, werden bereits gezahlte Gebühren nicht verrechnet. Falls Sie aus Versehen ein weiteres Angebot gebucht und bezahlt haben, kann das von Ihnen zuvor gebuchte Angebot durch Asbest-Beratung wieder aktiviert werden. Verwenden Sie hierfür bitte das Kontaktformular und wählen “Problem melden”. Beachten Sie aber bitte, dass eine Rückerstattung ausschließlich bei technischen Problemen möglich ist.

Staatlich anerkannte Sachkundelehrgänge nach TRGS 519

Sachkundelehrgänge müssen in Präsenz stattfinden, weil sie mit einer Prüfung abgeschlossen werden, die von einem Vertreter oder einer Vertreterin der zuständigen Behörde oder des Regierungspräsidiums abgenommen wird. Die Fortbildung zur Bewahrung der bereits vorhandenen Sachkunde benötigt keine Prüfung.

Ich biete diese Lehrgänge als staatlich anerkannter Lehrgangsträger an, allerdings nur für Firmenkunden als In-House Veranstaltung und nur dann, wenn mindestens 10 Personen, maximal aber 20 Personen am Lehrgang teilnehmen.

Aufgrund behördlicher Auflagen und der Terminfindung mit Behördenvertreter*innen beträgt die Vorbereitungs- und Planungszeit rund 6 bis 8 Wochen. Wenn Sie Interesse an einem Sachkundelehrgang für Ihre Beschäftigten haben, geben Sie mir bitte frühzeitig Bescheid. Die Details werden in einem Vorgespräch ausführlich besprochen. Für die Buchung und Durchführung wird ein Vertrag geschlossen.

Fachvorträge

Ich halte Fachvortäge auf verschiedenen Fachveranstaltungen und bereite in der Regel individualisierte Präsentationen dafür vor. Meine Vorträge sind wissenschaftlich basiert, immer sachlich aber auch in gewisser Weise leidenschftlich, weil mich das Thema interssiert. Dabei lasse ich stets neue Erkenntnisse einfließen und bleibe auf dem aktuellen Stand. Meine Vorträge sind sehr kurzweilig und sehr informativ. Sie werden Dinge über Asbest und seine Eigenschaften erfahren, die sie so noch nicht kannten und die Ihnen auch niemand anders so präsentiert.

Haftungsausschluss

Für Aussagen und Einschätzungen, die ich im Rahmen einer Beratung alleine aufgrund Ihrer mündlichen oder telefonischen Schilderungen oder eingesendeten Fotos mache, übernehme ich keinerlei Haftung. Je präziser Sie Ihre Frage stellen und je präziser Sie Ihre Situation schildern, desto genauer kann ich auf Ihre Frage eingehen. Dennoch beruht eine Aussage ausschließlich auf Ihren Angaben.

Für die Richtigkeit von Analyseberichten haftet einerseits der Probennehmer und andererseits das Labor. Insofern sind deren Haftungsbedingungen ausschlaggebend.

Die Übungsfragen zu Asbest sowie zur Asbest-Sachkunde wurden mit größter Sorgfalt erstellt und geprüft. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Fehlern kommen (z.B. durch fehlerhafte Einstellungen in der Programmierung der zufälligen Zusammenstellung der Fragen). Für die Richtigkeit der Übungsfragen wird keine Haftung übernommen. Ebenso wird keine Haftung übernommen, wenn gebuchte Online-Inhalte nicht zum gewünschten Erfolg führen.

Daneben gilt für die Inhalte dieser Webseite der allgemeine Haftungsausschluss.