Experten und Fachleute

Eine Fachfirma beauftragen

Schleuse zwischen Schwarzbereich und Weißbereich © Heiko Hofmann

Sollte eine Analyse tatsächlich ergeben, dass Asbest eingebaut wurde und die Nutzungsdauer zu Ende ist, muss das Bauteil (die Bauteile) entweder saniert oder abgerissen werden. Dies darf laut TRGS 519 und LASI (Details zu diesen Vorschriften finden Sie hier →) ausschließlich eine spezielle Fachfirma durchführen, sofern es sich nicht um Privathaushalte* handelt.

Nur diese Personen haben die Befugnis, Hand anzulegen. Nicht nur das: Sie haben auch die technische Ausrüstung, um sich und die Umgebung vor freigesetzten Asbestfasern zu schützen. Und insbesondere beim Abriss werden hohe Mengen an Asbestfasern weit über dem erlaubten Grenzwert freigesetzt. Die Firma muss durch Abschottung dafür sorgen, dass aus dem sogenannten Schwarzbereich keine Fasern nach außen gelangen können.

*Als Privatperson unterliegen Sie nicht dem Arbeitsschutz und den meisten damit verbundenen Rechtsvorschriften (es gibt Ausnahmen) und den damit verbundenen Kontrollen, solange Sie niemand anderen gefährden und Sie Arbeiten ausschließlich in Ihren eigenen vier Wänden ausführen. Allerdings gilt die TRGS 519 prinzipiell auch für Privathaushalte, nur nicht in allen Punkten.

Wichtig: Schwach gebundene Produkte dürfen ausschließlich durch sachkundige Fachleute bearbeitet werden!

Die Beurteilung, was für Privathaushalte darin gilt und was nicht, ist nicht einfach. Außerdem haben Sie als Privatperson im Zweifel weder die Erfahrung im Umgang mit Asbest noch die nötige technische Ausstattung, um sicher arbeiten zu können. Bitte überschätzen Sie Ihre Fähigkeiten nicht und seien Sie ehrlich zu sich selbst. Ziehen Sie besser Experten hinzu.