Asbest erkennen

Gebäudefassade / Außenbereich

Sehr beliebt im Außenbereich waren Formteile aus Asbestzement. Teilweise wurden ganze Häuser mit Asbestzement-Platten, -Schindeln oder Klinker-ähnlichen Platten verkleidet. Dabei waren es die sehr guten Wärmedämmungseigenschaften, die dabei offenbar ausgenutzt wurden – und das obwohl diese Verkleidungen (zumindest heute) als ausgesprochen hässlich empfunden werden.

Diese Formteile sind alle auch für Laien gut erkennbar. Vor- und Nachteil zugleich ist, dass sie laut REACH Verordnung bleiben dürfen, bis sie kaputt sind. Denn bis dahin erfüllen sie noch ihren ursprünglichen Zweck.

Sind sie aber beschädigt, müssen sie entfernt und sachgerecht entsorgt werden. Viele Gebäudeeigentümer wissen nicht, wie man damit umgeht und wie die Rechtslage dazu aussieht – und so werden Formteile aus Asbestzement (typisch: Eternit) eigenhändig abgebaut, noch mehr beschädigt und eventuell so “entsorgt” wie auf diesem Foto. Der “Erfinder” dieser Entsorgungsmetgode at sich strafbar gemacht und muss mit einer sehr empfindlichen Geldstrafe, schlimmstenfalls sogar Freiheitsentzug, rechnen.

Asbestzement im Wald entsorgt

Zerbrochene Asbestzemetplatten im Wald zu entsorgen ist eine Straftat! © Heiko Hofmann

Komplette Hausverkleidung mit Eternitplatten aus Asbestzement © Heiko Hofmann

Typische Produkte im Außenbereich

  • Dachdeckung aus Asbestzement (bekannt: Eternitplatten)
  • Fassadenverkleidungen aus Asbestzement
  • Verkleidungen am Dachtrauf aus Asbestzement
  • Regenrinnen und -rohre aus Asbestzement
  • Blumenkübel und -kästen aus Asbestzement
  • Wasserleitungen aus Asbestzement

Es nimmt kein Ende! Das sind alles Bereiche, wo man Asbest erwarten kann. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dort auch überall Asbest vorhanden ist. Falls Sie sich nicht sicher sind, beauftragen Sie sicherheitshalber einen Sachverständigen, bevor Sie selbst als Heimwerker*in tätig werden. Hier geht es um den Schutz Ihrer Gesundheit, aber auch darum, Haftungsfallen zu vermeiden.

Asbestzementplatte im Detail © Heiko Hofmann CC-BY-SA 4.0

Hausverkleidung mit Eternitplatten © Heiko Hofmann CC-BY-SA 4.0

Sie dürfen auf keinen Fall (auch nicht aus Versehen) Asbestfasern in die Umgebung freisetzen!

In den meisten Fällen dürfen nur Sachverständige und speziell ausgebildete und zugelassene Fachfirmen mit oder an asbesthaltigen Produkten tätig werden, sei es zur Sanierung oder um sie auszubauen.

Als Privatperson müssen Sie zwar nicht sach- oder fachkundig sein, sofern Sie ausschließlich auf dem privaten Grundstück tätig werden. Doch auch dann darf kein Asbest in die Umgebung freigesetzt werden. Alles, was Dritte gefährdet oder Asbest in die Luft, ins Grundwasser oder in den Boden freisetzt, kann schlimmstenfalls strafrechtliche Konsequenzen haben.