Entsorgung von Asbest

Wichtige Erkenntnisse: Do’s und Dont’s

Was Sie dürfen

Sie dürfen alte Haushaltsgeräte, die Asbest enthalten könnten, zum Abfallentsorger bringen.
Wenn die Geräte intakt sind und keine asbesthaltigen Teile (Dichtungen) augenscheinlich freiliegen, müssen Sie diese Geräte nicht speziell verpacken. Wenn asbesthaltige Bauteile freiliegen, verpacken Sie diese (unter größtmöglichem Eigenschutz) in geeignete, luftdicht verschließbare Beutel und kennzeichnen diese mit dem Asbest-Aufkleber.
Anhand der Tabelle oben können Sie bereits einen Abfallschlüssel angeben.

Was Sie nicht dürfen

  • Sie dürfen Asbest keinesfalls selbstständig in irgendeiner Form wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückführen, auch wenn die Menge weniger als 0,1 % Gew. berägt. Recycling ist verboten. Dies gilt für Entsorgungsbetriebe genauso wie für Handwerker, Sanierer und Privatpersonen!
  • Verbrennen Sie asbesthaltige Abfälle auf keinen Fall selbst. Sie erreichen die nötigen Temperaturen nicht, um Asbest zu zerstören. Im Gegenteil: Sie blasen die feinen Fasern geradewegs in die Luft zusammen mit anderem (lebensbedrohlichem) Rauch, indem Sie das eventuell vorhandene Bindemittel zerstören.
  • Entsorgen Sie Asbest, asbesthaltige Kleingeräte oder asbesthaltige Abfälle auf keinen Fall im Hausmüll!
  • Die Big-Bags oder andere Entsorgungsbehälter mit asbesthaltigen Abfällen dürfen nicht beschädigt sein und / oder übereinander gelagert werden. Hierdurch tritt Asbest in die Umgebungsluft aus – Verstoß gegen das Immissionsschutzgesetz!
  • Die Lagerung von asbesthaltigen Abfällen in Big-Bags übereinander und durcheinander (wie im Titelbild) ist verboten! Hierdurch kann Asbeststaub herausgepresst werden
  • Sie machen sich im Zweifel nach Immissionsschutzgesetz (ImmSchG), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), und noch nach allen anderen Gesetzten und Verordnungen rund um die Entsorgung von Asbest STRAFBAR!

Was Sie bitte tunlichst unterlassen

Verpacken Sie keine gewöhnlichen Abfälle in Big-Bags oder Beutel mit Asbestabfall-Kennzeichnung, nur weil diese vielleicht gerade im Baumarkt im Angebot sind. Dies wird spätstens beim Entsorger unangenehm: Entweder Sie bezahlen für gefährlichen Asbestabfall (nach Kilogramm) oder Sie müssen mit einem Gutachten nachweisen, dass der Abfall kein Asbest enthält. Beides ist wesentlich teurer als die ordnungsgemäße Entsorgung.