Wer kann bzw. darf das alles beurteilen?

Asbest-Experte © Pixabay, modifiziert Heiko Hofmann
Wenn Sie im Internet recherchieren, weil Sie Fragen haben oder Hilfe suchen, finden Sie im Zusammenhang mit Asbest sehr viele verschiedene Dienstleister. Die meisten nennen sich entweder Sachverständige, Gutachter, Sachkundige oder Fachkundige. Hier wird kurz erklärt, was diese Begriffe bedeuten, so dass Sie leichter entscheiden können, wer für Sie die richtige Ansprechperson ist.
- Vorteil: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben ein strenges Prüfungsverfahren durchlaufen und wurden von einer Kammer (z.B. Handwerkskammer) zertifiziert. Sie haften für ihre Beurteilungen.
- Nachteil: Das Sachverständigengebiet (z.B. Bauschadstoffe) ist unter Umständen so umfangreich, dass der Sachverständige nicht in allen Teilbereichen Experte sein kann. Sie haben im Zweifel keine Kontrolle, wie gut sich die sachverständige Person tatsächlich mit Asbest auskennt und müssen der Beurteilung des Experten vertrauen.
Der Sachverständige
Der Begriff Sachverständiger ist im deutschen Recht nicht geschützt. Prinzipiell kann jeder, der glaubt, er habe Ahnung von der Thematik, sich als “Sachverständiger” bezeichnen. Das muss aber nicht bedeuten, dass diese Person nicht auch tatsächlich Sachverstand besitzt. Nur hat dies im Zweifel niemand geprüft oder anerkannt bzw. zertifiziert. Wie die Person zu ihrem Sachverstand kommt, ist ebenfalls nicht geregelt. Sachverständige können durchaus auch Autodidakten sein.
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
Um den Beruf der Sachverständigen qualitativ aufzuwerten, vergeben Handwerkskammern oder auch die IHK den Titel “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger” nach einer eingehenden Prüfung durch die Kammer. Um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden, muss man eine ganze Reihe verschiedener Voraussetzungen mitbringen wie z. B. fachliche Berufsausbildung, Studium, jahrelange Erfahrung, etc. in dem Gebiet, für das man sich qualifizieren will.
Die Liste der Voraussetzungen ist jedoch meist so umfangreich, dass die sachverständige Person kaum in allen Teilbereichen gleichermaßen Expert*in sein kann. Es gibt zum Beispiel keine sachverständige Person für Asbest, sondern für das gesamte Gebiet der Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, also Asbest, KMF, Radon, PCB, PCP, Schimmel und vieles mehr. Viele Bereiche davon benötigen eigentlich ein Biologie-, Physik- oder Chemiestudium, um Expert*in zu sein. Niemand hat ein Studium in allen diesen Disziplinen und dazu noch jahrelange Erfahrung.
Die meisten Sachverständigen für Bauschadstoffe sind Bauingenieuere (meist FH) und haben ihre Erfahrungen mit den genannten Schadstoffen durch Fortbildungen (insbesondere bei den zetrtifizierenden Kammern) und / oder während ihrer langjährigen Tätigkeit vor der Gutachtertätigkeit erlangt. Außerdem haben die zertifizierenden Stellen durch das Fortbildungsangebot und die hohen Gebühren, die ein Zertifizierungverfahren kostet, ein gewisses finanzielles Interesse.
Hat man die Prüfung erfolgreich durchlaufen, erhält man den anerkannten Titel samt einem Eintrag in ein Register und dem Recht, das einheitliche Logo der öbvS zu verwenden.
- Vorteil: Die sachverständige Person wurde als solche geprüft und vereidigt. Sie haftet im Zweifel auch für ihre Beurteilungen.
- Nachteil: Da die Prüfung und Anerkennung mit einem gewissen finanziellen Beitrag verbunden ist, erfolgt die Bestellung für das breite Spektrum “Schadstoffe”. Die geprüfte und vereidigte Person ist nicht in jedem Teilbereich Expert*in.