Wohin damit?
Wenn Sie im Internet googeln (Sie haben ja auch diese Seite gefunden) und nach der Entsorgung von Asbest suchen, stoßen Sie zwangsläufig auf Begriffe wie gefährlicher Abfall, Verwertung, Deponie, Beseitigung, und so weiter.
Kaum ein anderer “Umgang mit Asbest” bezieht so viele Rechtsvorschriften mit ein, wie der, Asbest oder asbesthaltige Produkte zu entsorgen.
Wenn Sie asbesthaltige Abfälle haben (dies können auch alte Haushaltsgeräte sein wie Bügeleisen, alte Backöfen, Lötkolben, Haartrockner, etc.) erkundigen Sie sich im Zweifel bei den für Sie zuständigen Entsorgungsbetrieben, wie Sie damit umgehen sollen.
Auch wenn Sie eventuell über die folgende Rechtsvorschrift gestolpert sind:
TRGS 519, 18 (2) Asbesthaltige Abfälle sind als „gefährliche Abfälle” nach Abfallrecht einzustufen, wenn der Massengehalt an Asbest 0,1 % übersteigt.