Übersicht der Kursinhalte

Die offiziellen Lehrgangsinhalte nach TRGS 519

Die Sachkundeschulungen sind nach Anlage 4A, Anlage 4B und Anlage 4C sowie Anlage 3 der TRGS 519 gegliedert. Der Grundaufbau ist in allen Modulen gleich und umfasst Kenntnisse über das Material Asbest, die Geschichte und Rechtsvorschriften. Danach folgen Inhalte über die Art des Umgangs mit verschiedenen Asbestprodukten im Detail. Dabei sind die Module nicht nach Schwierigkeitsgrad gegliedert, sondern je nachdem wie gefährlich die Arbeiten sind und wieviele Fasern voraussichtlich freigesetzt werden können.

Je nach erwarteter Faserfreisetzung werden sowohl Aufwand der Schutzmaßnahmen, Rechtsvorschriften und erforderliche Kenntnisse im Umgang mit Asbestprodukten größer, schwieriger, strenger.

Am Einfachsten im Umgang und mit der geringsten erwarteten Faserbelastung sind die anerkannten emissionsarmen Verfahren. Diese sind mit dem Modul 1E nach TRGS 519 Anlage 10 abgedeckt, werden aber auch in den anderen Modulen behandelt. Wegen der erforderlichen praktischen Übungen, kann dieses Modul hier nicht angeboten werden.

Danach folgen die Arbeiten mit Asbestzement. Dieses Material gilt als festgebunden und befindet sich meist außerhalb geschlossener Räume. Daher sind diese Arbeiten als relativ einfach anzusehen (Arbeiten mit geringer Exposition und Arbeiten geringen Umfangs) und erfordern nicht den Schulungsaufwand wie z.B. die Entfernung von Spritzasbest.

Zusammengefasst: Je größer der Schutzaufwand und je größer die Gefahr, desto größer und umfangreicher der Schulungsaufwand.

  1. Anlage 4A umfasst Tätigkeiten mit fest gebundenen Asbestprodukten, namentlich Asbestzement. Wenn Sie ausschließlich mit diesen Produkten zu tun bekommen, reicht dieser Kurs.
    14 Lerneinheiten (LE) (Dauer in Präsenz 2 Tage)
  2. Anlage 4B umfasst Tätigkeiten geringen Umfangs, wobei auch darunter fallende Tätigkeiten geringer Exposition und teilweise Tätigkeiten mit emissionsarmen Verfahren behandelt werden. Die Tätigkeiten geringen Umfangs und geringer Exposition dürfen auch an schwach gebundenen Asbestprodukten durchgeführt werden, weshalb abweichend von Modul 4A insbesondere auf die schwach gebundenen Asbestprodukte eingegangen wird.
    14 LE (Dauer in Präsenz 2 Tage)
  3. Anlage 4C umfasst die Inhalte der Anlagen 4A und 4B, wobei in 3 zusätzlichen Lerneinheiten verstärkt auf Abschottungen, Unterdruckhaltung und Schleusen (Einkammer) eingegangen wird. 17 LE (Dauer in Präsenz 2 Tage)
  4. Anlage 3 umfasst alle Inhalte der Anlage 4C und zusätzlich schwach gebundene Asbestprodukte sowie Personendekontaminationsanlagen. Diese Schulung wird auch “großer Asbestschein” genannt.
    32 LE (Dauer in Präsenz 4 Tage)

Die Lehrgangsinhalte sind im Grundmodul gleich. Das bedeutet, dass Anlage 4A auch gleichzeitig Lehrgangsinhalt aller anderen, darauf aufbauenden Inhalte ist. Beachten Sie jedoch: Falls Sie Anlage 4B wählen, sind zwar Asbestzementprodukte und emissionsarme Verfahren mit abgedeckt, allerdings ausschließlich im Rahmen von Tätigkeiten geringen Umfangs! Daher wird empfohlen, grundsätzlich den Lehrgang nach Anlage 4C zu buchen, dann sind alle Inhalte der Schulung nach Anlage 4 abgedeckt.

Die Lehrgangsinhalte im Überblick

Legende:

  • Lehrgangsinhalte abgedeckt
  • Lehrgangsinhalt erweitert
  • In der offiziellen Sachkundeschulung praktische Vorführung vorgesehen
  • Bezeichnungen veraltet
Lektion Kursinhalte nach TRGS 519 Anhlage 4A 4B 4C 3
LE Einführung
L1 Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
L1-1 Geschichte von Asbest
L1-2 Das Mineral Asbest
L1-2-1 Eigenschaften von Asbest
L1-3 Gesundheitsgefahren, Berufskrankheiten durch Asbest
L2 Verwendung von Asbest
L2-1 Asbestprodukte und ihre Verwendung
L2-1-1 Fest gebundene Asbestprodukte – Asbestzement
L2-1-2 Schwach gebundene Asbestprodukte
L2-2 Erkennen von Asbestzementprodukten; Abgrenzen zu schwach gebundenen Asbestprodukten
L2-3 A3 Entnahme und Analysieren von Materialproben
L2-4 A3 Bewertung von Asbest in Gebäuden / Asbestrichtlinien der Länder
L3 Vorschriften und Regelungen für Tätigkeiten mit Asbest und Asbestzement
L3-1 Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung
L3-2 Chemikaliengesetz, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Landes-Bauordnung, Wasserhaushaltsgesetz, Abfallgesetz, Gefahrgutrecht (Überblick, Zuordnung zueinander)
L3-3 Gefahrstoffverordnung und dazugehörige TRGS, insbesondere TRGS 519
L3-4 Betriebssicherheitsverordnung
L3-5 Baustellenverordnung
L3-6 Persönliche Schutzausrüstung
L3-7 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dazugehörige Arbeitsstättenregeln (ASR)
L3-8 Arbeitsmedizinische Vorsorge-Verordnung (ArbmedVV)
L3-9 TRGS 910
L3-10 BG-Vorschriften BGV A 1, BGV C 22
L3-11 BG-Regeln BGR A 1, BGR 190, BGR 189, BGR 500
L3-12 BG-Informationen BGI 664, BGI 665, BGI 693
L3-13 Regelungen zu Transport und Entsorgung asbesthaltiger Abfälle
L3-14 §§ 9, 130 Ordnungswidrigkeitengesetz, § 14 Strafgesetzbuch
L4 Personelle Anforderungen
L4-1 Verantwortliche Person
L4-2 Aufsichtsführender
L4-3 Koordinator nach Nummer 6 TRGS 519
L4-4 Fachpersonal; Aus- und Weiterbildung
L4-5 Betriebliche Arbeitssicherheitsorganisation
L5 Sicherheitstechnische Maßnahmen
L5-1 Vorbereitende Maßnahmen
L5-1-1 Gefährdungsbeurteilung
L5-1-2 Arbeitsplan
L5-1-3 Betriebsanweisung, Unterweisung
L5-1-4 Arbeitsmedizinische Vorsorge
L5-1-5 Anzeigen und Abstimmung mit Behörden und Berufsgenossenschaften
L5-1-6 Erste Hilfe
L5-1-7 A3 Verhalten bei Störungen
L5-1-8 A3 Brandschutz
L5-2 Persönliche Schutzausrüstung
L5-2-1 Atemschutz
L5-2-2 Schutzkleidung
L5-2-3 Fußschutz
L5-2-4 Kopfschutz
L5-3 Baustelleneinrichtung
L5-3-1 Absperren der Baustelle
L5-3-2 Sozial- und Sanitärräume
L5-3-3 Lagerplatz
L5-3-4 Absturzsicherungen
L5-3-5 Anforderungen an Gerüste
L5-3-6 Abschottung zu den Nachbarräumen – bei AZ in Räumen unter 5.6
L5-4 A4cA3 Schleusenanlagen
L5-4-1 A4cA3 Einkammerschleusen
L5-4-2 A3 Mehrkammerschleusen
L5-4-4 A3 Materialschleusen
L5-4-4 A3 Raumluftfilteranlagen
L5-4-5 A3 Netzersatzanlagen (Strom, Wasser, Abwasser)
L6 Arbeitsgeräte
L6-1 Bearbeitungsgeräte für Asbestzementprodukte
L6-2 Hebezeuge
L6-3 Sauggeräte (Entstauber und Industriestaubsauger)
L6-3-1 A3 Hochleistungsvakuumsauggeräte
L6-3-2 A3 Niederdruckspritzgeräte
L6-3-3 A3 Sonstige Arbeitsgeräte
L6-3-4 A3 Prüfung und Wartung von Arbeitsgeräten
L6-4 A4cA3 Betrieb von raumlufttechnischen Anlagen 1 LE
L6-4-1 A4cA3 Unterdruckhaltung
L6-4-2 A3 Luftführung im Arbeitsbereich
L6-4-3 A3 Luftrückführung
L6-5 A3 Betrieb von Schleusen
L7 Arbeiten mit Asbest
L7-1 Abbrucharbeiten
L7-1-1 Bindung von Fasern an der Oberfläche
L7-1-2 Zerstörungsfreier Ausbau
L7-1-3 Sammeln auf der Baustelle
L7-2 Instandhaltungsarbeiten
L7-3 Besondere Maßnahmen bei Asbestzement in Räumen
L7-4 Besondere Verfahren
L7-4-1 ASI Arbeiten geringen Umfangs
L7-4-2 ASI Arbeiten geringer Exposition
L7-4-3 Emissionsarme Verfahren
Arbeitsweisen 3 LE(werden in L7-1 bis L7-4 behandelt)
Beim Entfernen
Beim Beschichten
Bei räumlicher Trennung
Bei Instandhaltungsarbeiten
L8 Tätigkeiten mit asbesthaltigen Abfällen 1 LE
L8-1 Bereitstellung zum Transport (Verpacken)
L8-1-1 A3 Transport
L8-2 Ablagerung/Deponierung und sonstige Beseitigungsverfahren
L9 Abschließende Arbeiten
L9-1 Prüfen der Unterkonstruktion
L9-2 Reinigung
L9-2-1 A3 Restfaserbindung
L9-2-2 A3 Luftwechsel
L9-3 Freimessung
L10 Hinweise zur Sachkundeprüfung