verhinderte Kanada als einzige westliche Industrienation auf der sogenannten Rotterdam-Konvention in Rom strengere Exportregeln für Asbest und eine Verpflichtung der Produzentenländer, ihre Abnehmer im Ausland vorab über die Gesundheitsrisiken zu informieren.
Ukraine, Kasachstan, Kirgisistan und besonders Russland lehnten eine Aufnahme von Asbest in Annex III (Liste der gefährlichen Chemikalien der UN) der Rotterdam Convention mit dem Argument ab, die krebserzeugende Wirkung von Chrysotil sei nicht erwiesen.