1990

Generelles Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbest in der Schweiz und Österreich. Der Schweizer Lobbyverein Arbeitskreis Asbest hatte das Verbot bzw. die Klassifizierung als Gift entgegen aller medizinischen Erkenntnisse um mehr als 9 Jahre  verzögert.

Bis Ende der 1970-er Jahre waren die Gesundheitsrisiken von Asbest fast nur unter Fachleuten ein Thema. Die Asbestlobby der Industrie sorgte dafür, dass die Gefahren lange unter dem Deckel gehalten wurden. Der «Arbeitskreis Asbest» der Zementindustrie engagierte sich mit Erfolg für die Verzögerung der Giftklassifizierung von Asbest in der Schweiz.

Auszug aus:

Asbest: Seit 30 Jahren verboten, nach wie vor aktuell– Rück- und Ausblick aus gewerkschaftlicher Sicht. Vasco Pedrina, Dario Mordasini, Christine Michel