Verbot der Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland.
Genauer gesagt setzt die Bundesregierung mit dem Gesetz zu dem Übereinkommen Nr. 162 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 24. Juni 1986 über Sicherheit bei der Verwendung von Asbest vom 12.01.1993 das Genfer Übereinkommen der Arbeitsorganisation Sicherheit bei der Verwendung von Asbest von 1986 um.