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Asbest-Schnelltests für Zuhause- warum Vorsicht geboten ist

Die Immobilienpreise steigen, die Mieten auch. Viele junge Familien überlegen daher, in das lang gewünschte Eigenheim zu investieren. Gerade die Gebäude mit Baujahr 1950 bis 1980 sind noch einigermaßen bzw. vergleichsweise günstig zu haben, insbesondere, wenn man selbst notwendige Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten durchführt.

Viele der Interessent*innen wissen aus den Medien, dass sie sich mit dem Kauf oder auch der Miete solcher Immobilien eventuell Bauschadstoffe mit einkaufen oder mieten. Sie haben sich auch mit der Thematik Asbest bereits auf zahlreichen Internetseiten kundig gemacht.

Das Thema Asbest und insbesondere, dass es der Gesundheit schadet ist in der Öffentlichkeit längst angekommen. Parallel dazu hat sich ein Markt etabliert, der sich auf die Begutachtung und Sanierung konzentriert. Dies sind hochspezialisierte Aufgabengebiete, mit denen sich bisher nur wenige wirklich gut auskennen, zu wenige, um die Nachfrage abzudecken. Und diese Kombination aus Angebotsdefizit und Komplexität der Thematik lassen sich Schadstoffsanierungsfirmen und Ingenieurbüros verständlicherweise gut bezahlen.

Dabei kommt ihnen zu Gute, dass die Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Asbest umfangreich, komplex sind und nicht leicht verständlich. Generell dienen diese Vorschriften in erster Linie dem Arbeitsschutz und erst in zweiter Linie dem Schutz der Allgemeinheit. Trotzdem gelten insbesondere seit der Novellierung der Gefahrstoffverordnung im Dezember 2024 die strengen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit Asbest in den eigenen 4 Wänden auch für Privathaushalte.

Was sagt das Recht?

Knifflig wird es, weil zwar die Vorschriften für sogenannte ASI Arbeiten auch für Privathaushalte gelten. Streng genommen können also Privatpersonen zuhause loslegen und Sanierungs- oder Abbrucharbeiten in Eigenregie durchführen, wenn sichergestellt ist, dass alle Vorsichtsmaßnahmen nach TRGS 519 eingehalten werden (siehe auch §11 (7) GefStoffV und FAQ der BAuA).

Die Rechtslage für Privatpersonen ist also schwierig zu beurteilen. Im Zweifel gilt: Hände weg von Asbest und den Umgang damit den Profis überlassen.

Ist überhaupt Asbest da?

Nun wollen aber viele Menschen verständlicherweise wissen, ob überhaupt Asbest in den eigenen 4 Wänden vorhanden ist. Dafür muss man eine sogenannte “Erkundung” durchführen: Probennahme und Analyse. Hier ist die GefStoffV leider etwas uneindeutig: Es ist zwar davon die Rede, dass “Veranlasser”, also Bauherren und Auftraggeber (auch Privatpersonen) den Auftragnehmer “nur” über das Baujahr des Objektes informieren müssen (siehe §5a GefStoffV) und die analytische Erkundung durch den Auftragnehmer nötigenfalls selbst als besondere Dienstleistung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden kann (siehe § 6 (2), (2a), (2b) GefStoffV), dabei aber der Begriff “Erkundung” nicht genau definiert ist. Erkundung kann also neben der Ermitltungen zum Baujahr, was eine rein dokumentatorische Erkundung wäre, auch als Probennahme und Analytik (was eine technische Erkundung wäre, die zumindest Fachkunde erfordert), verstanden werden.

Rechtliche “Schwachstelle”

Diese rechtliche Schwachstelle nutzen zahlreiche Anbieter für sogenannte Asbest-Tests für Zuhause, indem sie sich aus dem riskantesten Teil des Tests heraushalten: Der Probennahme.

Private “Erkundung”

Für relativ wenig Geld (häufig zwischen 40 und 80 EUR je Probe), wird eine hochqualitative und sogar “gerichtsfeste” Analytik der eingesendeten Proben angeboten. Alle versprechen, die Besten und Erfahrensten zu sein – nur einige davon sind es tatsächlich auch. Den Kund*innen wird der Eindruck vermittelt, man könne so schnell Gewissheit darüber erhalten, ob Asbest vorhanden ist, ohne viel Geld für eine*n Gutachter*in in die Hand nehmen zu müssen.

Für die Anbieter*innen solcher Tests ist das leicht verdientes Geld, denn sie haben keine Verantwortung für eventuell schiefgegangene Beprobung und dadurch entstandene Gesundheitsrisiken für die Kund*innen oder für unbeteiligte Dritte. Und die Wahrscheinlicheit, dass Kund*innen eventuelle Fehler oder Schwachstellen im Gutachten oder in der Analytik erkennen und nachvollziehen können – und dann noch dagegen vorgehen, geht gegen null. Ein sicheres Geschäft also.

Für die Kund*innen aber ist die Probennahme zumindest riskant oder sogar gefährlich: Zwar enthalten die “Seriösen” unter den Test-Kits Anleitungen, wie bei der Beprobung (möglichst sicher) vorzugehen ist. Sie enthalten aber weder geeignete Schutzausrüstung noch die die für Asbestarbeiten zugelassenen Geräte wie z. B. Industriesauger mit H-Filter und Asbest-Zulassung.

Selbst Proben nehmen ist gefährlich (und rechtlich nicht belastbar)

Beschädigte Promabestwand unter Glasfasertapete © Heiko Hofmann

Die Kund*innen werden also dazu ermutigt (sogar verleitet), ohne jegliche Fachkenntnisse (außer vielleicht zahlreicher Informationen aus dem Internet), selbst eine kleine Probe vom Wandputz herauszukratzen, vom Fliesenkleber, dem Fensterkitt, der Heizkessel-Isolierung. Von einer Leichtbauplatte eine kleine Ecke abzubrechen oder von einem Bodenbelag aus Cushion-Vinyl einen Streifen abzureißen. Vielleicht schneidet man eine kleine Ecke von der Eternitverkleidung ab, um Gewissheit über Asbestvorkommen zu bekommen.

Aber gerade dann wird Asbest zur Gefahr: Wenn es durch die zur Beprobung notwendige Beschädigung freigesetzt wird.

Und die Frage bleibt: Probennahme ist eine Umgang mit Asbest! Ist also dieser Umgang für Privatpersonen überhaupt explizit erlaubt? Privatpersonen bewegen sich also in einer gewissen rechtlichen Grauzone und glauben, da es Schnelltests für Privatpersonen gibt, muss die Probennahme schließlich legal sein.

Wichtig: Viele Analyselabore nehmen sich aus der Haftung, wenn Sie als Kunde die Probe selbst nehmen. Achten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte!

Krebsrisiko

Die Gefahr der Asbestfasern besteht darin, dass sie so fein sind, dass man sie nicht sehen kann. Es handelt sich um feinste Mineralfasern oder -Nadeln, die meist nicht dicker sind als ein paar tausendstel Millimeter. Sie fliegen also sofort durch die Luft – Schwerkraft spielt kaum eine Rolle – und werden eingeatmet. Sie erreichen die tiefsten und kleinsten Winkel in der Lunge und können sogar ins Gewebe eindringen, von wo der Körper sie nicht mehr selbstständig entfernen kann. Die Fasern sind chemisch sehr stabil und werden nicht aufgelöst. Narbengewebe kann entstehen und schlimmstenfalls kann nach hoher Exposition viele Jahre später Asbestose oder Krebs entstehen. Um dies zu vermeiden muss das Risiko soweit wie möglich reduziert werden – und das bedeutet: Keine Faserfreisetzung und keine Inhalation. Woher aber sollen Privatpersonen wissen, womit sie es genau zu tun haben und wie man sich bestmöglich schützt? Wieviel Asbest wird bei welchen Produkten und bei welchen Handlungen freigesetzt? All dies braucht die Testanbieter nicht zu interessieren.

Trügerische Sicherheit

Trotzdem bekommt man als Kunde das Gefühl vermittelt, man sei dabei sicher, denn sonst würden ja nicht so viele Schelltests angeboten – aber genau dieser Eindruck ist trügerisch. Einige Anbieter werben sogar damit, die Probennahme sei kinderleicht und ungefährlich!  Behauptungen dieser Art sind gelinde gesagt grob fahrlässig!

Man legt also selbst mit einem gewissen Gefühl der Sicherheit Hand an und nimmt Proben – dabei sind außer dem Gesundheitsrisio auch noch folgende Punkte wichtig:

  • Wieviele Proben sind sinnvoll?
  • Wo genau nimmt man die Proben?
  • Kann man Mischproben herstellen?
  • Ist die Probe durch andere Fasern (z.B. organische) oder die Matrix (alles drumherum) eventuell so verunreinigt, dass die Analyse nicht funktioniert?
  • Wie wird nach der Probennahme die beprobte Stelle gereinigt und gesichert?
  • Wie genau schützt man sich selbst und andere?
  • Welche Schutzausrüstung ist geeignet?
  • Werden Werkzeuge, Kleidung, andere Arbeitsmittel kontaminiert?
  • Und so weiter…

Man nimmt also eine oder mehrere Proben, verpackt sie gemäß Anleitung und sendet (einen Gefahrstoff!) per Post (und nicht per Gefahrguttransport) an das Labor. Einige Tage später bekommt man den Prüfbericht mit einem (oder mehreren) positiven oder negativen Ergebnissen. Doch was nun?

Was fängt man mit dem Ergebnis an?

Ist das Ergebnis negativ, bedeutet das einzig, dass die Proben negativ sind. Dies bedeutet keineswegs, dass das Ergebnis auf andere Bereiche oder Produkte übertragen werden kann. Hat man also wirklich Gewissheit oder hat man vielleicht nur Geld ausgegeben und ist nicht wirklich schlauer als vorher?

Ist das Ergebnis positiv, bedeutet das zwar, dass Asbest gefunden wurde, aber genau wie beim negativen Ergebnis auch: Nur in den eingesendeten Proben. Auch dieses Ergebnis lässt sich nicht auf alle Bereiche und Produkte übertragen.

Dennoch bedeutet ein positives Ergebnis:

Man hat tatsächlich bei der Beprobung Asbest gefunden, man hatte also direkten Umgang damit.

  • War man gut genug geschützt?
  • Wurde Asbest freigesetzt und hat man vielleicht Fasern eingeatmet?
  • Ist die beprobte Stelle wirklich gut gesichert, so dass keine Fasern mehr frei werden?
  • Wie behandelt man die verwendeten Arbeitsmittel?
  • Muss nun unverzüglich gehandelt werden?
  • Welche Kosten werden entstehen?

Möglicherweise kommen nun noch größere Sorgen auf, weil man nicht einschätzen kann ob und in welchem Umfang man vielleicht selbst Asbestfasern ausgesetzt war.

Und nun kommt das, was man eigentlich bereits von vornherein hätte tun können oder sollen: Der Anruf beim Experten. Und der wird sagen, man hätte besser nicht selbst Hand angelegt. Dass man nun eine Sanierung benötigt, weil die beprobten Stellen nun beschädigt und nicht mehr sicher sind und dass man sich das Geld für die Schnelltests hätte sparen können. Denn die Situation ist ohne das Ergebnis der Schnelltests genau dieselbe wie mit: Ist Asbest im Haus, muss ein Experte dran, der sich ein genaues Bild macht. Wurde kein Asbest nachgewiesen, gilt dies ausschließlich für die eingesendete Probe und nicht für die ganze Immobilie.

Der wichtigste Punkt dabei ist jedoch: Gefährlich sind die Asbestfasern in der Luft, die man einatmet und nicht die Fasern, die in einem Produkt enthalten sind. Die eingesendete Probe gibt nur qualitativ Auskunft über die Fasern in einem Produkt. Um die Fasern in der Luft zu bestimmen, muss man Luftproben sammeln und die Faserkonzentration darin berechnen. Dies ist ein ungleich größerer Aufwand, deutlich teurer und es geht nicht ohne den Experten, der die Ausrüstung dafür hat.

Warum der Privatbereich in den Vorschriften meist ausgenommen ist

Es ist sicherlich nicht Ziel und Absicht des Gesetzgebers, auch noch den kleinsten privaten Winkel zu reglementieren. Deshalb haben Privatpersonen ziemlich freie Hand, was sie zuhause tun. Allerdings sollte man berücksichtigen: Die Regeln und Vorschriften im Zusammenhang mit Asbest sind bewusst so streng, denn sie dienen dem Schutz der Gesundheit. In allen anderen Fällen außer dem Privatbereich dürfen ausschließlich geschulte Experten und Fachleute Umgang mit Asbest haben – und zwar zu Recht. Und der Umgang mit Asbest wird von der aufsichtführenden Behörde (Gewerbeaufsicht) überwacht. Arbeitgeber kann man zum Gesundheitsschutz der Miterbeiter*innen gesetzlich verpflichten. Im Privatbereich geht das nicht. Da wird auf die Eigenverantwortung gesetzt.

Man könnte sich nun zwar sagen: „Was ich nicht weiß…“, allerdings ist es gut und auch notwendig, die Frage nach einer Schadstoffbelastung zu stellen. Entweder beim Vermieter oder der Vermieterin, beim Verkäufer (der Verkäuferin) oder- wenn man bereits Eigentümer*in ist – direkt beim Experten / der Expertin. Nur er (oder sie) kann Ihnen verlässlich sagen, ob eine akute Gefährdung vorliegt oder nicht. Der / die Expert*in gewinnt auch einen Überblick über die Gesamtsituation und weiß, wo man noch nachsehen sollte. Er (sie) kann Ihnen sagen, ob ein Test und ggf. Maßnahmen überhaupt nötig sind und wie man ab hier rechtlich und fachlich richtig vorgehen muss. Das kann ein Schnelltest alles nicht. Warum also bereits Geld hierfür ausgeben?

Schließlich muss man auch folgendes bedenken:

Was kann man für 40 – 80 EUR erwarten?

Ein Raster-Elektronenmikroskop kostet in der Anschaffung rund 250.000,- EUR. Eher mehr. Die Betriebskosten belaufen sich pro Stunde auf mehrere 100 EUR. Eine Analytiker*innenstunde (Mineralog*in mit Hochschulstudium) kostet pro Stunde rund 100 EUR oder mehr. Dazu kommen Verbrauchsmaterial, Energiekosten und natürlich die Gewinnmarge.

Wieviel Zeit bleibt für eine ordentliche Analyse samt Vorbereitung (Präparation), Evakuierung der Probenkammer (Hochvakuum dauert rund 15 Minuten), Analyse der Probe, Auswertung und Verfassen des Berichts, damit sich die Analytik gewinnbringend rechnet?

Viele Labore arbeiten deshalb “quick and dirty”, um diese niedrigen Presie anbieten zu können. Dazu gehört natürlich auch, dass nicht immer der erfahrenste Analytiker am Mikroskop sitzt, sondern vielleicht jemand mit weniger Erfahrung und einem geringeren Gehalt. Dies führt aber leider zu einer Häufung von falschen und fehlerhaften Berichten.

Fazit:

  • Der Schnelltest verleitet dazu, auch ohne Fachkenntnisse selbst Hand anzulegen!
  • Man könnte sich und andere durch unbeabsichtigte Freisetzung von Asbestfasern gefährden.
  • Der Test hilft bei positivem Ergebnis nicht weiter! Man steht dann immer noch mit der Problematik alleine da.
  • Der Test gibt keine Auskunft über die Faserkonzentration in der Atemluft. Und nur diese Fasern sind unmittelbar gefährlich.
  • Nur ein*e Expert*in kann die Gefährdung genau einschätzen. Vielleicht ist ja Asbest vorhanden, es geht aber keine Gefahr davon aus und kann sogar eingebaut bleiben. Darüber sagt der Test nichts aus.
  • Solange Asbest „unangefasst“ bleibt, geht in den meisten Fällen keine Gefahr davon aus.

Wenn Sie dennoch Proben nehmen und einsenden wollen

  1. Suchen Sie einen seriösen Anbieter. Informieren Sie sich auf dessen Internetseite über die Kosten, die Gefahren und die Analytik. Bei den seriösen Anbietern sind diese Informationen verfügbar.
  2. Sorgen Sie für ausreichenden Selbstschutz, also Atemschutz, Anzug, Handschuhe und ggf. Augenschutz.
  3. Sorgen Sie dafür, dass sich eventuell frei werdende Fasern nicht ausbreiten können.
  4. Benetzen Sie die beprobte Stelle anschließend mit Wasser oder Faserbindemittel. Reinigen Sie alle Oberflächen im Raum gründlich feucht oder nass.
  5. Verwenden Sie keinen Haushaltsstaubsauger, denn damit verteilen Sie die Fasern in der Luft anstelle sie zu binden.
  6. Werfen Sie Einweg-Schutzkleidung nicht weg. Verpacken Sie diese zusammen mit dem Atemschutz und Handschuhen, etc. in eine luftdicht verschließbare, satbile Plastiktüte und kennzeichnen den Abfall als asbesthaltig. Bereits der Verdacht macht diese Maßnahme notwendig. Sollte sich herausstellen, dass kein Asbest vorhanden ist, können Sie den Abfall über den Restmüll entsorgen. Falls Asbest nachgewiesen wurde, entsorgen Sie den gekennzeichneten Abfall beim Entsorgungsbetrieb (ggf. kostenpflichtig).
  7. Waschen Sie ihre normale Kleidung wie gewohnt in der Waschmaschine.

Achten Sie unbedingt auf das Kleingedruckte

Viele Analyselabore werben zwar mit “Gerichtsfestigkeit” ihrer Analytik und der Berichte. Allerdings nur dann, wenn die Proben von einem Profi genommen wurden. Diese Labore nehmen sich per Klausel aus der Haftung, wenn Sie die Proben selbst nehmen.

Es ist üblich in Analyseberichten die ungefähre Menge des gefundenen Schadstoffes anzugeben (Einstufung in die Mengenklassen 1 bis 5), auch bei qualitativen oder semi-quantitativen Methoden. Dabei handelt es sich zwar nicht um eine absolute Menge, aber immerhin um einen Größenmaßstab, eine Einschätzung. Viele Labore lassen sich diese Angabe dennoch extra bezahlen, obwohl dies eine Art “Nebenprodukt” der Analyse ist. Dabei ist gerade diese Angabe oft entscheidend für daraus folgenden Maßnahmen.

Experten und Fachleute

Wer kann bzw. darf das alles beurteilen?

Asbest-Experte © Pixabay, modifiziert Heiko Hofmann

Wenn Sie im Internet recherchieren, weil Sie Fragen haben oder Hilfe suchen, finden Sie im Zusammenhang mit Asbest sehr viele verschiedene Dienstleister. Die meisten nennen sich entweder Sachverständige, Gutachter, Sachkundige oder Fachkundige. Hier wird kurz erklärt, was diese Begriffe bedeuten, so dass Sie leichter entscheiden können, wer für Sie die richtige Ansprechperson ist.

  • Vorteil: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige haben ein strenges Prüfungsverfahren durchlaufen und wurden von einer Kammer (z.B. Handwerkskammer) zertifiziert. Sie haften für ihre Beurteilungen.
  • Nachteil: Das Sachverständigengebiet (z.B. Bauschadstoffe) ist unter Umständen so umfangreich, dass der Sachverständige nicht in allen Teilbereichen Experte sein kann. Sie haben im Zweifel keine Kontrolle, wie gut sich die sachverständige Person tatsächlich mit Asbest auskennt und müssen der Beurteilung des Experten vertrauen.

Der Sachverständige

Der Begriff Sachverständiger ist im deutschen Recht nicht geschützt. Prinzipiell kann jeder, der glaubt, er habe Ahnung von der Thematik, sich als “Sachverständiger” bezeichnen. Das muss aber nicht bedeuten, dass diese Person nicht auch tatsächlich Sachverstand besitzt. Nur hat dies im Zweifel niemand geprüft oder anerkannt bzw. zertifiziert. Wie die Person zu ihrem Sachverstand kommt, ist ebenfalls nicht geregelt. Sachverständige können durchaus auch Autodidakten sein.

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger

Um den Beruf der Sachverständigen qualitativ aufzuwerten, vergeben Handwerkskammern oder auch die IHK den Titel “öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger” nach einer eingehenden Prüfung durch die Kammer. Um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden, muss man eine ganze Reihe verschiedener Voraussetzungen mitbringen wie z. B. fachliche Berufsausbildung, Studium, jahrelange Erfahrung, etc. in dem Gebiet, für das man sich qualifizieren will.

Die Liste der Voraussetzungen ist jedoch meist so umfangreich, dass die sachverständige Person kaum in allen Teilbereichen gleichermaßen Expert*in sein kann. Es gibt zum Beispiel keine sachverständige Person für Asbest, sondern für das gesamte Gebiet der Schadstoffe in Innenräumen und an Gebäuden, also Asbest, KMF, Radon, PCB, PCP, Schimmel und vieles mehr. Viele Bereiche davon benötigen eigentlich ein Biologie-, Physik- oder Chemiestudium, um Expert*in zu sein. Niemand hat ein Studium in allen diesen Disziplinen und dazu noch jahrelange Erfahrung.

Die meisten Sachverständigen für Bauschadstoffe sind Bauingenieuere (meist FH) und haben ihre Erfahrungen mit den genannten Schadstoffen durch Fortbildungen (insbesondere bei den zetrtifizierenden Kammern) und / oder während ihrer langjährigen Tätigkeit vor der Gutachtertätigkeit erlangt. Außerdem haben die zertifizierenden Stellen durch das Fortbildungsangebot und die hohen Gebühren, die ein Zertifizierungverfahren kostet, ein gewisses finanzielles Interesse.

Hat man die Prüfung erfolgreich durchlaufen, erhält man den anerkannten Titel samt einem Eintrag in ein Register und dem Recht, das einheitliche Logo der öbvS zu verwenden.

  • Vorteil: Die sachverständige Person wurde als solche geprüft und vereidigt. Sie haftet im Zweifel auch für ihre Beurteilungen.
  • Nachteil: Da die Prüfung und Anerkennung mit einem gewissen finanziellen Beitrag verbunden ist, erfolgt die Bestellung für das breite Spektrum “Schadstoffe”. Die geprüfte und vereidigte Person ist nicht in jedem Teilbereich Expert*in.

Das Dilemma mit den Brandschutzklappen

Alte Brandschutzklappen enthalten oft Asbest

Brandschutzklappen sind wichtige Einrichtungen, um die Ausbreitung von Bränden zwischen verschiedenen Brandschutzabschnitten über die Lüftungsanlage zu verhindern. Natürlich müssen diese Klappen im Einsatz nicht nur hohe Temperaturen aushalten, sondern auch einwandfrei funktionieren.

Asbesthaltige Brandschutzklappe mit Anschlagdichtung aus Asbest © Heiko Hofmann CC-BY-SA 4.0

Lange Zeit war es daher naheliegend, Brandschutzklappen aus dem feuerfesten Wunderstoff Asbest herzustellen oder wenigstens Teile davon. Bis zum Asbestvebot 1993 wurden daher die meisten Brandschutzklappen mit Klappenblättern und / oder Anschlagdichtungen aus Asbest bzw. asbesthaltig hergestellt.

Auch heute noch sind in den meisten Gebäuden der öffentlichen Hand und in vielen Groß- und Industriegebäuden noch asbesthaltige Brandschutzklappen eingebaut.

Brandschutzauflagen müssen erfüllt werden

Um aktuelle Brandschutzauflagen zu erfüllen, müssen diese Klappen regelmäßig auf ihre Funktionalität geprüft werden. Normalerweise wird dies von der Feuerwehr oder von zertifizierten Brandschutzexperten durchgeführt und dokumentiert.

Allerdings sind auch die zuletzt (bis 1993) eingebauten asbesthaltigen Brandschutzklappen in die Jahre gekommen und können bei der Auslösung während des Tests signifikante Mengen an Asbestfasern freisetzen, die dann über die Lüftungsanlage in die belüfteten Räume verteilt werden. Zumindest im Zuluftstrom. Und dies ist fatal: Nicht nur werden Asbestfasern freigesetzt und an die Arbeitsplätze von Menschen transportiert – es handelt sich auch um einen anzeigepflichtigen Umgang mit Asbest – mit allen Konsequenzen.

Nun sind Brandschutzexperten und -Gutachter oder Feuerwehrleute nicht unbedingt gleichzeitig in Asbest-Sachkunde geschult bzw. zertifiziert. Viele lehnen sogar den Test asbesthaltiger Brandschutzklappen ab wegen der Gefahr der Faserfreisetzung und Kontamination. Derjenige, der die Klappe zum Test auslöst, hat automatisch die Verantwortung für eine potentielle Faserfreisetzung. Da er aber möglicherweise nicht über die Sachkunde im Umgang mit Asbest verfügt, kann er die Freisetzung weder bewerten noch den an die Lüftungsanlage angeschlossenen Bereicht mit entsprechenden Maßnahmen absichern. Zwangsläufig wäre die Sperrung des angeschlossenen Bereichs die Folge. Und zwar solange, bis nachgewiesen wurde, dass entweder keine Kontamination stattgefunden hat oder bis der Bereich gereinigt und freigemessen wurde. Ohne Asbest-Sachkunde (bzw. Asbest Experte) und Analytik geht also nichts.

Worst Case

Auf der anderen Seite müssen die Klappen regelmäßig einmal jährlich geprüft werden, da sie sonst ihre Zulassung verlieren – ganz zu schweigen von den rechtlichen Konsequenzen, falls eine ungeprüfte Klappe im Brandfall versagt und sich ein Brand ausbreitet. Falls dann noch Personen zu Schaden kommen, fragt niemand mehr nach Asbest, schon gar nicht vor Gericht.

Was also tun?

Oder: Wenn man die Wahl hat gegen welche Vorschrift man verstoßen soll, welche soll es denn sein? Welche Vorschrift siegt: Brandschutz oder Schutz vor Asbest? Geht das überhaupt zusammen?

Test einer Brandschutzklappe mit gleichzeitiger Messung der Faserfreisetzung. Kurz nachdem die Klappe fällt, sind davonfliegende Partikel zu erkennen © Heiko Hofmann

Fest steht: Beim Test von alten Brandschutzklappen muss mit einer signifikanten Freisetzung von Asbestfasern gerechnet werden und der Test bedeutet einen Umgang mit Asbest. In der Konseqeunz müssen alle von der TRGS 519 geforderten Schutzmaßnahmen erfüllt werden:

  • Schwarzbereich
  • Unterdruckhaltung
  • Personenschleuse
  • Unternehmensbezogene Anzeige bei der Gewerbeaufsicht
  • Objektbezogene Anzeige bei der Gewerbeaufsicht
  • Brandschutzklappentest durch Asbest-Sachkundigen in Begleitung eines Brandschutzgutachters
  • Anschließende Reinigung durch Spezialfirma und
  • Freimessung durch Asbest- bzw. Schadstoffgutachter
  • Abschlussbericht bzw. Gutachten des Schadstoffgutachters
  • Abschlussbericht bzw. Gutachten des Brandschutzgutachters

Die Kosten für den Test nur einer einzigen Klappe gehen somit schnell in einen fünfstelligen Bereich. Nur hat man nicht nur eine Klappe, sondern im Zweifel hunderte! Und diese Kosten fallen jedes Jahr erneut an, denn in diesem Intervall sind die Prüfungen fällig.

Man könnte fast unterstellen, dies sei eine Goldgrube für Gutachter – wäre da nicht auch die tatsächliche Gefährdung durch Asbest.

Ausbau und Entsorgung

Also warum nicht gleich die alten Brandschutzklappen ausbauen und gegen neue, Asbestfreie ersetzen? Dann hätte man den finanziellen und vor allem technischen Aufwand nicht mehr jährlich, sondern nur einmal. Möglicherweise ist der Zustand der in die Jahre gekommenen Klappen eventuell bereits so schlecht, dass sie trotz technischer Funktionalität wegen defekter Asbestdichtungen gar keine Zulassung mehr bekommen würden.

Andererseits ist es in vielen Fällen bautechnisch nicht ohne sehr großen Aufwand möglich, Klappen oder wenigstens Klappenblätter und Dichtungen zu ersetzen. Und dann reicht womöglich das für den Austausch der Klappen nötige Geld dann doch nicht… wie im öffentlichen Sektor.

Asbestrichtlinie der Länder eher kontraproduktiv

Nach Asbestrichtiline (siehe Umgang mit Asbest im Kapitel Rechtslage) müssen asbesthaltige Produkte regelmäßig auf deren Zustand geprüft werden. Daraus ergeben sich sogenannte Dringlichkeitsstufen für die Asbestsanierung.

Defekte Anschlagdichtung einer Brandschutzklappe aus Asbest © Heiko Hofmann CC-BY-SA 4.0

Nun stuft die Asbestrichtlinie ausgerechnet Brandschutzklappen pauschal in Dringlichkeitsstufe III ein – das bedeutet: Erneute Bewertung gem. Asbestrichtlinie erst wieder in 5 Jahren. Und zwar solange, bis die Nutzungsdauer abgelaufen ist, denn eine andere Dringlichkeitsstufe ist für Brandschutzklappen nicht vorgesehen.

Ironischerweise ist die Asbestrichtlinie von 1996. Selbst die damals neuen Klappen sind heute knapp 25 Jahre alt und die Dichtungen sowie Blätter teilweise porös, brüchig, defekt.

Aktueller Leitfaden

Der Gesamtverband Schadstoffsanierung schlägt nun im Rahmen eines brandaktuellen Leitfadens vor:

  • Der Zustand aller asbesthaltiger Brandschutzklappen müsse von Fachleuten geprüft werden.
  • Der Zustand wird in 3 Kategorien eingeteilt: Unbeschädigt, leicht beschädigt und stark beschädigt.
  • Brandschutzklappen, deren Dichtungen aus sogenanntem Sikaflex (eine Art Asbestschaumstoff) bestehen, dürfen gar nicht erst geprüft werden.
  • Generell ist der Austausch gegenüber Prüfung und weiterem Betrieb zu bevorzugen

Die Sache hat nur einige Haken:

  • Der Gesamtverband Schadstoffsanierung hat gewisse finanzielle Interessen,
  • der Leitfaden ist ein Leitfaden und keine wirkliche Rechtsgrundlage, so vernünftig die Maßnahmen auch sind.
  • Beim Brandschutzklappentest müssen 2 Gutachter anwesend sein: Einer mit Asbest-Sachkunde und einer mit Brandschutz-Sachkunde. Oder ein Gutachter, der beide Arten der Sachkunde erworben hat und für genau diese Kombination spezialisiert ist.
  • Die Prüfung von Brandschutzklappen nützt also am ehesten den Gutachern, wenn man nach den neuen Leitlinien des Gesamtverbandes vorgehen will.

Dennoch bietet der Leitfaden ein solide Handlungsgrundlage, wie bei einem Test möglichst sicher (und vor allem rechtssicher) vorzugehen ist. Ein Druckmittel, alte Brandschutzklappen endgültig auszutauschen, ist sie hingegen nicht. Sollte der Leitfaden jedoch kurzfristig den Rang des “Standes der Technik” erreichen, werden sich Gutachter und auch Gerichte daran orientieren.

Welche Gefahr ist größer? – Wahrscheinlichkeiten

Rechtlich geklärt ist die Angelegnheit leider noch nicht, aber es gibt Tendenzen in der aktuellen Diskussion:

Ob eine Brandschutzklappe im Brandfall fällt, ist keine Frage der Prüfung. Das bedeutet, alleine die Prüfung zu einem bestimmten Zeitpunkt x sorgt nicht mit absoluter Sicherheit dafür, dass die Klappe zum Zeitpunkt y fällt. Sie sagt nur etwas darüber aus, dass sie zum Prüfzeitpunkt funktioniert hat und der Prüfer / die Prüferin dies dokumentiert hat. Die Klappe ist also ab dem Prüfzeitpunkt bzw. mit Datum der Prüfbescheinigung für ein weiteres Jahr zugelassen.

Anders herum bedeutet die ausgelassene Prüfung nicht, dass die Klappe im Brandfall nicht fällt. Die Gefahr, dass durch eine eventuell im Brandfall (sehr selten bzw. unwahrscheinlich) nicht funktionierende Brandschutzklappe (sehr selten bzw. unwahrscheinlich) Personen schwer zu Schaden kommen (sehr unwahrscheinlich) ist also der Faktor aus dreimal selten bzw. unwahrscheinlich und somit sehr hypothetisch.

Dem gegenüber ist die Gefahr einer Faserfreisetzung durch den Test einer asbesthaltigen Brandschutzklappe sehr konkret und auch messbar. Also sehr wahrscheinlich. Allerdings darf man bei dieser Betrachtungsweise nicht vergessen, dass wiederum das Risiko aufgrund dieser extrem kurzzeitigen Faserfreisetzung bei einer vergleichsweise geringen Anzahl freigesetzter Fasern (und einer noch geringeren Menge schlimmstenfalls eingeatmeter Fasern), an Krebs zu erkranken ebenso gegen Null strebt.

Nullsummenspiel

Die Betrachtung der Wahrscheinlichkeiten ist also praktisch nahezu ein Nullsummenspiel. Trotzdem: Die widersprüchliche Rechtsprechung existiert und muss eingehalten werden, solange keine spezifischeren Lösungen im Angebot sind.

Was tun?

Das bedeutet: Brandschutzklappentest sind Pflicht und auch unter den gegebenen Bedingungen erlaubt. Allerdings nur mit Brandschutzgutachter und Asbest-sachkundiger Person, Anzeige an die Behörde und Sicherungsmaßnahmen nach TRGS 519. Brandschutzklappen nicht zu testen ist hingegen auch keine Lösung.

Falls dies jedoch aus besonderen Gründen nicht möglich ist, etwa weil der finanzielle Schaden durch die Sperrung eines angeschlossenen Bereichs zu groß wäre, muss dies mit der Behörde abgestimmt werden. Die Problematik ist bekannt und ggf. kann mit der aufsichtsführenden Behörde eine individuelle Lösung gefunden werden.

Dienstleistungen

Ich berate Sie gerne gegen Honorar und rechne nach Aufwand, Stunden- oder Tagessatz ab. Meine Dienstleistungen im Einzelnen:

Für Firmen

Ihr Firmensitz befindet sich in einem älteren Gebäude, das vor 1993 gebaut oder umgebaut wurde? Sie wollen Umbauarbeiten planen oder durchführen, Handwerker beauftragen oder einfach nur Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Situation und Problematik rund um das Thema Asbest informieren?

Oder Sie sind Dienstleister und betreiben eine Produktionsanlage, in der ein Produkt entsteht, das durch regelmäßige Qualitätskontrolle geprüft wird oder das mineralische Rohstoffe enthält?

Dann sind die folgenden Leistungen für Sie interessant:

  • Staatlich anerkannte Asbest-Sachkundelehrgänge in-House nach Vereinbarung
  • Schulungen und Infoveranstaltungen (in-House) rund um das Thema Asbest
  • Beratung zum Umgang mit Asbest
  • Richtiges Verhalten bei Asbestverdacht
  • Brauchen Sie ein Asbestkataster? Dringlichkeit einer Asbestsanierung?
  • Verfassen fachlicher Stellungnahmen
  • Überprüfung von Gutachten auf Plausibilität
  • Beratung zur Probennahme und Analytik

Für Handwerkerinnen und Handwerker

Wurden Sie beauftragt, Abriss-, Renovierungs- oder Umbauarbeiten an einem älteren Gebäude durchzuführen? Dann müssen Sie sich intensiv mit der Asbestproblematik auseinandersetzen: Sie dürfen ohne Fachkenntnis und entsprechende Sachkundeschulungen nicht mit asbesthaltigen Produkten arbeiten. Falls Sie durch Ihre Arbeiten unwissentlich Asbest freisetzen und andere dadurch gefährden (auch Kolleg*innen), sind Sie für Folgeschäden haftbar. Mit folgenden Dienstleistungen kann ich Sie unterstützen:

  • Staatlich anerkannte Asbest-Sachkundelehrgänge in-house nach Vereinbarung
  • Schulungen und Infoveranstaltungen (in-House) rund um das Thema Asbest
  • Beratung zum Umgang mit und zur Entsorgung von Asbest
  • Richtiges Verhalten bei Asbestverdacht
  • Beratung zur Analyse von Asbest
  • Überprüfung von Gutachten auf Plausibilität
  • Beratung zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Asbest
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden
  • Beratung zur Probennahme und Analytik

Für Privatpersonen und Privathaushalte

Sie besitzen ein älteres Eigenheim, das vor 1993 gebaut wurde und wollen als Heimwerker Renovierungen in Eigenregie durchführen? Oder Sie wollen Ihr (älteres) Traumhaus kaufen und wollen wissen, ob Sie als “Beilage” Asbest einkaufen?

Dann sollten Sie sich vorab informieren, ob und wo Sie eventuell mit Asbest rechnen müssen, denn das ist nicht unwahrscheinlich. Im 60er Jahre Modellhaus können Sie sich bereits einen Eindruck verschaffen.

Wichtiger Hinweis für Privathaushalte:

In der Neufassung der Gefahrstoffverordnung GefStoffV wird ab 2023 eine soganannte Vermutungsklausel enthalten sein. Das bedeutet, dass alle Eigentümer von Gebäuden, die vor 1993 gebaut oder renoviert wurden, davon ausgehen müssen, dass Asbestprodukte eingebaut wurden. Falls Sie Renovierungs- oder Installationsarbeiten beauftragen, sind Sie verpflichtet, vorab zu erkunden, ob Asbestprodukte vorhanden sind. Dies dient dem Gesundheitsschutz der Handwerkerinnen und Handwerker, indem diese keiner unbekannten Gefährdung durch Asbestprodukte ausgesetzt werden. Hier sind künftig die Auftraggeber bzw. Veranlasser von Arbeiten in der Haftung!

Wenn Sie sich nicht sicher sind oder Unterstützung, insbesondere zu der o.g. Regelung benötigen, kann ich Ihnen mit diesen Leistungen helfen:

  • Einschätzung, ob Sie mit Asbest rechnen müssen und ob es sich tatsächlich um Asbest handeln könnte.
  • Beratung zum Umgang mit Asbest und zur Entsorgung von asbesthaltigen Abfällen
  • Richtiges Verhalten bei Asbestverdacht
  • Beratung zur Probennahme und Analytik
  • Überprüfung von Gutachten auf Plausibilität
  • Verfassen fachlicher Stellungnahmen

Sachkundelehrgänge und Übungsfragen

Bereiten Sie sich auf die Asbest-Sachkundelehrgänge oder auf die Sachkundeprüfung vor. Asbest-Beratung bietet zu diesem Zweck selbst entwickelte

im modernen Learning Management-System an. Die Vorbereitungskurse orientieren sich streng an den in der TRGS 519 nach Anlage 4A, 4B, 4C oder Anlage 3 geforderten Lehrgangsinhalten und bereiten Sie optimal nicht nur auf die Präsenzlehrgänge und die staatlich anerkannte Abschlussprüfung vor, sondern auch auf den beruflichen Umgang mit Asbest und den in alten Gebäuden üblichen Asbestprodukten.

Diese Online-Lehrgänge und Übungsfragen richten sich in erster Linie an Unternehmen und deren Beschäftigte, die beruflich mit Asbest Umgang haben.

Für Privatpersonen stehen auch Übungsfragen zur Verfügung, um sich auf diese Weise an das Thema Asbest und die damit verbundene Rechtslage heranzutasten. Diese Fragen sind kostenfrei und nach Anmeldung für Sie zugänglich.

Hinweis zur staatlich anerkannten Sachkunde

Leider dürfen die Lehrgänge für die staatlich anerkannte Asbest-Sachkunde aktuell aufgrund behördlicher Auflagen noch nicht im Online-Format angeboten werden. Asbest-Beratung bietet als staatlich anerkannter Lehrgangsträger für Asbest-Sachkunde nach TRGS 519 (Anlagen 3, 4A, a4B, 4C und 5) deshalb Präsenzlehrgänge für Firmenkunden an. Aus organisatorischen Gründen sind diese Veranstaltungen derzeit nur in-house an Ihrem Firmensitz für Gruppen von mindestens 15 und maximal 20 Beschäftigte möglich. Falls Interesse an einer in-house Schulung besteht, schreiben Sie mich über das Kontaktformular an.


Hinweis zu Analytik

Ich führe selbst keine Asbestanalytik durch – arbeite jedoch mit ausgewählten Profi-Laboren zusammen, von deren Qualität ich überzeugt bin. Ich empfehle die richtige Analytik und informiere Sie, mit welchen Kosten Sie rechnen sollten.